Zwischenlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung

Radioaktive Abfälle aus dem Betrieb und der Stilllegung von Atomkraftwerken und kerntechnischen Anlagen sind bis zu ihrer Verbringung in ein Endlager in Einrichtungen zwischenzulagern, die entsprechend dem Verursacherprinzip durch den Betreiber zu errichten und zu betreiben sind. Mit dem Entsorgungsübergangsgesetz wird der Übergang der Finanzierungsverantwortung für die Zwischenlagerung von den in diesem Gesetz benannten Betreibern auf den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung geregelt. Danach geht die Finanzierungsverpflichtung des jeweiligen Betreibers auf den Fonds über, wenn er die dafür vorgesehene Zahlung an den Fonds erbracht hat. Dies ist fristgerecht und vollständig am 3. Juli 2017 erfolgt. Zur Organisation der Zwischenlagerung wurde eine bundeseigene Zwischenlagergesellschaft gegründet (BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH), welche die im Entsorgungsübergangsgesetz genannten Zwischenlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung von den Betreibern zum 1. Januar 2020, sofern sie zu diesem Zeitpunkt bereits in Betrieb waren, übernommen hat. Für danach in Betrieb genommene oder noch in Betrieb zu nehmende Lager ist die Übernahme entsprechend später erfolgt oder wird noch erfolgen.

Eine Übersicht der für die Abfälle zur Verfügung stehenden Einrichtungen ist den Tabellen L 7 – 11 (Seite 292 ff) des aktuellen "Berichts der Bundesregierung für die siebte Überprüfungskonferenz im Mai 2021 zur Erfüllung des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle" zu entnehmen.

Aufgrund des derzeit noch nicht zur Verfügung stehenden Endlagers wurden und werden die Zwischenlagerkapazitäten für schwach- und mittelradioaktive Abfälle an verschiedenen Standorten erhöht. Am Standort Philippsburg wurde die Zwischenlagerkapazität um 15.000 Kubikmeter (m3), in Biblis um 8.000 m3 und in Unterweser um 5.000 m3 erhöht; diese zusätzlichen Zwischenlager wurden 2018 (Biblis) und 2020 (Philippsburg und Unterweser) in Betrieb genommen. Zudem wurden die Zwischenlagerkapazitäten in Neckarwestheim um 12.000 m3 (2022) und in Grafenrheinfeld um 6.000 m3 (2021) durch Errichtung neuer Zwischenlager erhöht. In Brunsbüttel sollen sie um 13.000 m3, in Krümmel um 7.000 m3 erhöht werden. Darüber hinaus sind an den Standorten Grohnde (Gesamtaktivität maximal 2*1017 Becquerel (Bq)) und Emsland (Gesamtaktivität 3*1017 Bq) weitere Zwischenlagerkapazitäten beantragt worden.

Für das Brennelement-Zwischenlager Gorleben wurde der im Dezember 2013 gestellte Antrag über die Aufbewahrung konditionierter radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung für einen separaten Bereich im Brennelemente-Zwischenlager ruhend gestellt.

Radioaktive Abfälle aus den Großforschungseinrichtungen werden in der Regel an ihrem Entstehungsort konditioniert und zwischengelagert. Abfälle aus Forschung, Industrie und Medizin können an elf Landessammelstellen abgegeben werden. Die Abfälle werden zum überwiegenden Teil als Rohabfälle angenommen. Ihre Konditionierung kann je nach vorhandenen technischen Einrichtungen vor Ort erfolgen oder wird durch externe Dienstleistungsfirmen wahrgenommen. Für Abfälle aus Forschung, Medizin und Industrie gibt es daneben private Konditionierungs- und Entsorgungsfirmen. Abfälle aus der kerntechnischen Industrie werden in der Regel vor Ort endlagergerecht konditioniert und entweder im Abfall-Zwischenlager Gorleben (AZG), im Zwischenlager der Kerntechnischen Entsorgung Karlsruhe mbH (KTE), in der EVU-Halle Mitterteich oder im Zwischenlager der DAHER NUCLEAR TECHNOLOGIES GmbH in Hanau zwischengelagert.

Stand: 30.06.2023

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