Bilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit

Im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und des Strahlenschutzes bestehen zurzeit mit 59 Staaten bilaterale Vereinbarungen.

Deutschland hat mit acht Nachbarstaaten bilaterale Abkommen vor allem zum Informationsaustausch über grenznahe nukleare Einrichtungen geschlossen. Mit Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, und der Tschechischen Republik wurden gemeinsame Kommissionen beziehungsweise Expertengruppen eingerichtet, in denen neben dem Bundesumweltministerium (BMUV) auch die jeweils angrenzenden Länder mitwirken:

In den wechselseitig durchgeführten, jährlichen Konsultationen werden insbesondere Fragen der Reaktorsicherheit, des Strahlenschutzes und der nuklearen Entsorgung erörtert:

  • Technische oder genehmigungsrelevante Veränderungen bei grenznahen kerntechnischen Einrichtungen
  • Betriebserfahrung, insbesondere zu meldepflichtigen Ereignissen
  • Regulatorische Entwicklung der Sicherheitsanforderungen, insbesondere auch zu Notfallschutzmaßnahmen bei schweren Störfällen
  • Allgemeine Entwicklungen in der nuklearen Sicherheit, im Strahlenschutz, Notfallschutz und der Entsorgung nuklearer Abfälle.

Deutsch-Belgische Nuklearkommission (DBNK)

Im Dezember 2016 trat das Abkommen zwischen der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Sicherung und Inneres, Aufsichtsminister der Föderalagentur für Nuklearkontrolle des Königreichs Belgien über den Informations- und Erfahrungsaustausch sowie die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit, des Strahlenschutzes und der Sicherheit der Entsorgung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen ("deutsch-belgisches Nuklearabkommen") in Kraft. Anlass für die Verhandlung dieses Nuklearabkommens war insbesondere die Entscheidung zugunsten der Wiederinbetriebnahme der befundbehafteten belgischen Reaktoren Doel 3 und Tihange 2 Ende 2015, welche für große Besorgnisse in der Bevölkerung insbesondere in der grenznahen Region sorgte. Das Abkommen bildet eine verlässliche Grundlage für eine offene und kritische Diskussion zwischen Deutschland und Belgien über zentrale Fragen der nuklearen Sicherheit.

Insbesondere regelt das Abkommen die Einrichtung einer Deutsch-Belgischen Nuklearkommission (DBNK). Diese tagte 2017 das erste Mal. Neben der nuklearen Sicherheit umfasst die künftige Zusammenarbeit auch die anderen, in seinem Titel genannten Arbeitsbereiche. Auf deutscher Seite sind in der DBNK neben dem BMUV auch die zuständigen Ministerien Nordrhein-Westfalens und von Rheinland-Pfalz vertreten.

Deutsch-Französische Kommission (DFK)

Die Deutsch-Französische Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DFK) wurde im Jahre 1976 durch einen Briefwechsel zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit und des Strahlenschutzes zwischen dem damals für Fragen der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes zuständigen Bundesministers des Innern und dem französischen Industrieminister ins Leben gerufen. Anlass dieser Vereinbarung war der Bau grenznaher Atomkraftwerken in Deutschland und Frankreich und das daraus resultierende Bedürfnis gegenseitiger Information. Auf deutscher Seite sind in der DFK neben dem BMUV auch die zuständigen Ministerien Baden-Württembergs, von Rheinland-Pfalz und des Saarlandes vertreten.

Die DFK befasst sich mit ihren derzeit drei Arbeitsgruppen vertieft mit folgenden Themenbereichen:

  • AG 1 Sicherheit von Druckwasserreaktoren
  • AG 2 Notfallschutzplanung
  • AG 3 Strahlenschutz (zurzeit ausgesetzt)

Deutsch-Schweizerische Kommission (DSK)

Die Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK) wurde zur Durchführung der am 19. September 1983 in Kraft getretenen "Vereinbarung zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Unterrichtung beim Bau und Betrieb grenznaher kerntechnischer Einrichtungen" konstituiert. Die in der Vereinbarung festgelegte gegenseitige Unterrichtung beim Bau und Betrieb grenznaher kerntechnischer Einrichtungen gilt insbesondere bei anstehenden Bewilligungsverfahren beziehungsweise Genehmigungsverfahren, um berechtigte Interessen des jeweiligen Nachbarstaats berücksichtigen zu können. Daneben hat die DSK die Aufgabe, beide Seiten interessierende Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, des Strahlenschutzes, der Notfallvorsorge und der Entsorgung radioaktiver Abfälle auszutauschen und zu bewerten. Auf deutscher Seite sind in der DSK neben dem BMUV auch die zuständigen Ministerien Baden-Württembergs und Bayerns vertreten.

Anstehende Fachfragen werden in vier Arbeitsgruppen erörtert:

  • AG 1 Anlagensicherheit
  • AG 2 Notfallschutz
  • AG 3 Strahlenschutz
  • AG 4 Entsorgung radioaktiver Abfälle

Deutsch-Niederländische Kommission (NDKK)

Grundlage der deutsch-niederländischen Konsultationen ist der Briefwechsel mit Memorandum eines Gemeinsamen Verständnisses aus dem Jahr 1977 des damals zuständigen Bundesministers des Innern und des niederländischen Ministers für Volksgesundheit, Umweltschutz und für soziale Angelegenheiten über gegenseitige Unterrichtung und Konsultationen hinsichtlich grenznaher kerntechnischer Einrichtungen. In der übergeordneten Deutsch-Niederländischen Kommission (NDKK), die zuletzt im Jahr 2000 tagte, sollen übergeordnete Fragen von beiderseitigen Interesses erörtert werden. In speziellen Arbeitsgruppen werden Fachfragen detailliert behandelt. Auf deutscher Seite sind in der NDKK neben dem BMUV die zuständigen Ministerien Nordrhein-Westfalens und Niedersachsens vertreten.

Die NDKK hat folgende Arbeitsgruppen, die jährlich tagen:

  • AG 1 Grenznahe kerntechnische Einrichtungen
  • AG 2 Notfallschutz

Deutsch-Tschechische Kommission (DTK)

In der Deutsch-Tschechischen Kommission (DTK) wird über sicherheitsrelevante Ereignisse und atomrechtliche Regelungen in beiden Ländern informiert. Grundlage hierfür ist das im August 1990 in Kraft getretene "Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz". Die DTK bildet den Rahmen für den gegenseitigen Informationsaustausch zu aktuellen Themen. Dazu gehört regelmäßig auch die gegenseitige Berichterstattung über die beiden Atomkraftwerke in Tschechien, Dukovany und Temelin, sowie über deutsche Atomkraftwerke, insbesondere das Atomkraftwerk Isar. Auf deutscher Seite sind in der DTK neben dem BMUV auch die zuständigen Ministerien Bayerns und Sachsens vertreten.

Deutsch-Österreichische Nuklearexpertengruppe (DÖE)

Den jährlich stattfindenden Konsultationen der Deutsch-Österreichischen Nuklearexpertengruppe (DÖE) liegt seit 1995 das "Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über Informations- und Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Strahlenschutzes" zugrunde. Vorrangig werden Fragen des Strahlenschutzes, der Sicherheit von Forschungsreaktoren sowie der nuklearen Entsorgung behandelt. Auf deutscher Seite sind in der DÖE neben dem BMUV die zuständigen Ministerien Bayerns und Baden-Württembergs vertreten.

Stand: 04.12.2023

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