Internationales

Fahnen der G20 Mitgliedsstaaten

Bilaterale Zusammenarbeit

Deutschland hat mit acht Nachbarstaaten (Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz und Tschechische Republik) bilaterale Abkommen geschlossen, im Rahmen derer der Informationsaustausch über grenznahe nukleare Einrichtungen vereinbart ist. Regelmäßige und umfangreiche Kontakte bestehen mit Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, und der Tschechischen Republik. Mit diesen Staaten wurden gemeinsame Kommissionen, beziehungsweise Nuklearexpertengruppen eingerichtet. In gegenseitigen jährlichen Konsultationen werden Fragen der Reaktorsicherheit, des Notfall- und des Strahlenschutzes und der Entsorgung radioaktiver Abfälle erörtert. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz bestehen zusätzlich Arbeitsgruppen. Dort werden insbesondere Informationen über grenznahe nukleare Anlagen zu folgenden Themen ausgetauscht:

  • Technische oder genehmigungsrelevante Veränderungen bei grenznahen kerntechnischen Einrichtungen
  • Betriebserfahrung, insbesondere zu meldepflichtigen Ereignissen
  • Regulatorische Entwicklung der Sicherheitsanforderungen, insbesondere auch zu Notfallschutzmaßnahmen bei schweren Störfällen
  • Allgemeine Entwicklungen in der nuklearen Sicherheit, im Strahlenschutz, Notfallschutz und bei der Entsorgung von nuklearen Abfällen.

Neben der Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten gibt es darüber hinaus über 50 Abkommen mit weiteren Staaten. Die Einrichtung einer Kommission muss dies aber nicht nach sich ziehen. Bilaterale Absichtserklärungen zum Informationsaustausch bestehen beispielsweise mit Japan und Korea, und eine Vereinbarung zum Informationsaustausch gibt es mit China.

Grenzüberschreitende UVP/SUP

Ein besonderes Instrument für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Umweltvorsorge stellt die grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung (SUP) und die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dar. Das Instrument der grenzüberschreitenden UVP stammt aus der sogenannten Espoo-Konvention, die grenzüberschreitende SUP aus dem später verabschiedeten UNECE-Protokoll über die Strategische Umweltprüfung (SEA-Protokoll). Diese beiden internationalen Verträge sind in Deutschland unter anderem im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) umgesetzt worden.

Wenn ein Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen in einem anderen Staat haben kann, unterrichtet die zuständige Behörde des sogenannten Ursprungsstaates frühzeitig die zuständigen Behörden in den anderen Staaten, und wenn diese nicht bekannt sind, die Espoo-Kontaktstellen der anderen Staaten über die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung im Rahmen von Umweltprüfungsverfahren. Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist in Deutschland im grenzüberschreitenden UVP - beziehungsweise SUP-Verfahren die Behörde zuständig, die für ein gleichartiges Vorhaben in Deutschland zuständig wäre. Zum Beispiel im Falle der Genehmigung eines Atomkraftwerkes die zuständigen Landesbehörden.

Das Bundesumweltministerium (BMUV) stellt auf seiner Internetseite zum Zwecke einer umfassenden Informationsbereitstellung eine Übersicht der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeits- beziehungsweise Strategischen Umweltprüfungsverfahren (UVP- beziehungsweise SUP-Verfahren) für kerntechnische Einrichtungen mit deutscher Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung. Auf den hier verlinkten Seiten der jeweils zuständigen Behörden finden Sie die weitergehenden Informationen zum Vorhaben sowie die detaillierten Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung. 

G7-Nuclear Safety and Security Group (G7-NSSG)

Um Fragen der Weltwirtschaft zu erörtern, schlossen sich 1975 die damals bedeutendsten Industrienationen der westlichen Welt zur "Gruppe der Sieben" (G7) zusammen. Der Gruppe gehören Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada und die Vereinigten Staaten an. Im Rahmen der G7 befasst sich als ständiges informelles Gremium die Nuclear Safety and Security Group (NSSG; in Deutsch: G7 Gruppe Nukleare Sicherheit und Sicherung) mit Fragen der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes. Die NSSG hat sich aus der 1992 gegründeten Nuclear Safety Working Group, die sich hauptsächlich mit der Sicherheit osteuropäischer Reaktoren russischer Bauart befasste, herausgebildet. Neben den G7-Staaten sind als Beobachter die Europäische Kommission sowie OECD/NEA, IAEO und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung in der NSSG vertreten. Aufgrund der russischen Annexion der Krim im Jahr 2014 ist die vormals gestattete Teilnahme Russlands ("G8") bis auf weiteres ausgesetzt.

International Nuclear Regulators Association (INRA)

Die International Nuclear Regulators Association (INRA) wurde 1997 gegründet. Ihr gehören die Leiter der obersten regulatorischen Sicherheitsbehörden aus Deutschland, Frankreich, Japan, Kanada, Spanien, Schweden, die Vereinigten Staaten, Großbritannien sowie Südkorea an. Der Vorsitz wechselt jährlich. Es werden Fragen von gegenseitigem Interesse und Empfehlungen im Hinblick auf eine weltweite Stärkung der nuklearen Sicherheitsbehörden diskutiert.

OECD/NEA (Nuclear Energy Agency)

Die Nuclear Energy Agency (NEA) mit Sitz in Paris ist eine halb-autonome Organisation innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development, OECD). Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied der OECD und Mitglied der NEA seit 1958.

Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO)

Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) wurde 1957 als eine autonome zwischenstaatliche Organisation gegründet. Sie berichtet regelmäßig der Generalversammlung der Vereinten Nationen und hat die Pflicht, bei einer festgestellten Gefährdung der internationalen Sicherheit den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen direkt anzurufen. Deutschland ist seit dem Gründungsjahr 1957 Mitglied der Organisation.

Internationale Übereinkommen

Um die internationale Zusammenarbeit zu stärken und internationale Mindeststandards zu setzen, hat die internationale Staatengemeinschaft auf den Gebieten der nuklearen Sicherheit und Sicherung verschiedene multilaterale Übereinkommen geschaffen. Sie regeln unter anderem den Schutz internationaler Transporte von Kernmaterial, Haftungsfragen, die frühzeitige Benachrichtigung und gegenseitige Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen, Anforderungen an die nukleare Sicherheit und Anforderungen an die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle.

IRRS-Mission Deutschland

Die IAEO bietet im Rahmen ihres "Integrated Regulatory Review Service" (IRRS) die Überprüfung nationaler Atomaufsichtsbehörden als Dienstleistung an. IRRS ist als ein Instrument gegenseitigen Lernens für die nationalen Atomaufsichtsbehörden weltweit zu verstehen, um so insgesamt die Aufsichtsbehörden zu stärken und damit zur nuklearen Sicherheit beizutragen. Innerhalb der EU müssen solche Überprüfungen alle zehn Jahre durchgeführt werden (Richtlinie 2009/71/Euratom in der Fassung der Richtlinie 2014/87/Euratom). Die erste Überprüfung des BMUV als zuständige Regulierungsbehörde in Deutschland fand 2008 statt, die dazugehörige Follow-up Mission 2011. Eine weitere Überprüfung folgte 2019 einschließlich einer Follow-up Mission in 2023.

ARTEMIS-Missionen 2019 und 2022 in Deutschland

Auf Ersuchen der Bundesregierung, insbesondere des BMUV, fand vom 22. September 2019 bis zum 4. Oktober 2019 die erste Überprüfungsmission für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle und bestrahlter Brennelemente (ARTEMIS-Mission) in Deutschland statt. Ziel einer solchen Mission ist eine unabhängige internationale Bewertung des Nationalen Entsorgungsprogramms. Deutschland ist damit seiner Verpflichtung aus Artikel 14 Absatz 3 der Richtlinie 2011/70/Euratom nachgekommen. Die 2019 seitens IAEO ausgesprochenen Hinweise und Empfehlungen wurden umgesetzt, und in der weltweit ersten ARTEMIS Follow-up-Mission, die vom 6. bis 12. November 2022 stattgefunden hat, vorgestellt. Das ARTEMIS-Team bestätigt Deutschland, über einen ausgereiften rechtlichen und regulatorischen Rahmen für die Sicherheit der Entsorgung radioaktiver Abfälle und bestrahlter Brennelemente zu verfügen und hob besonders hervor, dass Deutschland sich so schnell einer weltweit ersten ARTEMIS Follow-up-Mission unterzogen hat. 2029 wird Deutschland die IAEO zur nächsten ARTEMIS-Mission einladen. 

Stand: 12.03.2024

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.