Die Entwicklungen in Deutschland nach der Reaktorkatastrophe in Japan

Erste Aktivitäten nach dem Unglück

Am 11. März 2011 ereignete sich vor der japanischen Küste ein schweres Erdbeben. Dieses Erdbeben und der als Folge aufgetretene Tsunami haben in einigen japanischen Atomkraftwerken, insbesondere im Atomkraftwerk Fukushima Daiichi, schwere Schäden verursacht. Noch am selben Tag wurde im Bundesumweltministerium ein Krisenstab eingerichtet, der später in erweiterter Form für mehr als vier Wochen Bestand hatte. Wichtigstes Ziel war es, die Bevölkerung in Deutschland über die Ereignisse in Japan und deren Auswirkungen zu informieren, den Schutz vor möglicherweise kontaminierten importierten Lebensmitteln und Waren sowie in Japan selbst den Schutz deutscher Staatsangehöriger vor den möglichen radiologischen Auswirkungen des Unfalls zu gewährleisten. Dazu gehörte auch, Vertreter und Vertreterinnen des Bundesumweltministeriums an die deutsche Botschaft in Tokio zu entsenden.

Sicherheitsüberprüfung der deutschen Atomkraftwerke

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der fünf Bundesländer mit Atomkraftwerksstandorten beschlossen am 14. März 2011, die Sicherheit aller Atomkraftwerke in Deutschland im Lichte der Ereignisse in Japan zu überprüfen. Mit der Aufgabenstellung und abschließenden Bewertung der als Robustheitstest angelegten Sicherheitsüberprüfung aller deutschen Atomkraftwerke wurde die aus anerkannten Expertinnen und Experten bestehende unabhängige Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) beauftragt, die das Bundesumweltministerium in Fragen der nuklearen Sicherheit berät. Zusammenfassend konnte die RSK am 16. Mai 2011 in ihrer ersten Stellungnahme feststellen, dass im Vergleich mit dem Atomkraftwerk in Fukushima hinsichtlich der Stromversorgung und der Berücksichtigung von Hochwasserereignissen für deutsche Anlagen eine höhere Vorsorge zu erkennen ist. Weitere Robustheitsbewertungen zeigten, dass kein einheitliches Ergebnis in Abhängigkeit von Bauart oder Alter festzustellen ist. Die RSK hat ihre umfassenden Beratungen zu Erkenntnissen aus dem Fukushima-Unfall für deutsche Atomkraftwerke mit ihrer Empfehlung vom 26./27. September 2012 abgeschlossen.

Ausstieg aus der Kernenergie

Parallel zu den Arbeiten der RSK hat die Bundesregierung Anfang April 2011 die Ethikkommission "Sichere Energieversorgung" mit dem Ziel einberufen, einen gesellschaftlichen Konsens zur zukünftigen Energieversorgung und zur Diskussion der Risiken bei der Nutzung von Kernenergie zu finden. Die Ethikkommission legte am 30. Mai 2011 ihre Empfehlungen vor und kommt zu dem Schluss, dass sich die Risiken der Kernenergie durch die Ereignisse in Fukushima zwar nicht verändert haben, wohl aber die Wahrnehmung dieser Risiken. Die mögliche Unbeherrschbarkeit eines Unfalls nehme daher eine zentrale Bedeutung im nationalen Rahmen ein. Es solle angestrebt werden, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität soweit wie möglich zu beschränken und innerhalb eines Jahrzehnts den Ausstieg aus der Kernenergienutzung zu vollziehen. Dieser Ausstieg sei auch möglich, weil es risikoärmere Alternativen gebe. 

Auf der Grundlage der vorliegenden Ergebnisse der Untersuchungen, Diskussionen und Berichte sowohl der RSK als auch der Ethikkommission beschloss der Bundestag am 30. Juni 2011 mit großer Mehrheit das "Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes", das am 6. August 2011 in Kraft getreten ist. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist für die sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke und das Atomkraftwerk Krümmel die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erloschen. Diese Anlagen waren bereits zuvor aufgrund einer Entscheidung der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten der Länder mit Atomkraftwerksstandorten vom Netz genommen worden. Die verbliebenen Kraftwerksblöcke sind nachfolgend schrittweise abgeschaltet worden (2015 Grafenrheinfeld, 2017 Gundremmingen B, 2019 Philippsburg 2, 2021 Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf sowie Mitte April 2023 Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2).

Der europäische Stresstest

Auf europäischer Ebene hatte der Europäische Rat am 24./25. März 2011 erklärt, die "Sicherheit aller kerntechnischen Anlagen der EU sollte mittels einer umfassenden und transparenten Risiko- und Sicherheitsbewertung ("Stresstest") überprüft werden". Der EU-Stresstest in Deutschland ist zusätzlich zu der Sicherheitsüberprüfung durch die RSK in der zweiten Jahreshälfte 2011 durchgeführt worden. Er zeigt auf, dass für die drei zentralen Sachthemen (Externe Ereignisse, Strom- und Kühlwasserausfall, Notfallmaßnahmen) bereits bei der Errichtung der Anlagen konservative und robuste Designanforderungen verwirklicht wurden, jedoch noch Möglichkeiten für kontinuierliche sicherheitstechnische Verbesserungen der Kraftwerke bestanden.

Bewertung der Umsetzung von RSK-Empfehlungen

Die RSK hat auf Basis des zugrundeliegenden Konzepts der Betreiber der deutschen Atomkraftwerke die Umsetzung ihrer Empfehlungen in den Anlagen beraten und hierzu die RSK-Stellungnahme "Bewertung der Umsetzung von RSK-Empfehlungen im Nachgang zu Fukushima" am 6. September 2017 abgegeben. Die RSK kommt dabei zu dem Ergebnis, dass aufgrund der durchgeführten Maßnahmen eine Erhöhung der Robustheit im Vergleich zur RSK-SÜ aus dem Jahr 2011 erreicht wurde. Durch das vorgestellte Konzept sieht die RSK ihre Empfehlungen im Wesentlichen als erfüllt an.

Der Nationale Aktionsplan

Nach dem Reaktorunfall im japanischen Atomkraftwerk Fukushima Daiichi wurden Stresstests in allen europäischen Mitgliedsstaaten mit Atomkraftwerken, der Schweiz und der Ukraine und anschließend Peer Reviews im Rahmen der Europäische Gruppe der Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit (European Nuclear Safety Regulators Group; ENSREG) durchgeführt.

Darauffolgend hat die ENSREG einen Aktionsplan beschlossen. Die daraufhin durch die Mitgliedsstaaten erstellten nationalen Aktionspläne wurden im April 2013 erstmals zwischen den Mitgliedstaaten diskutiert und eine regelmäßige Aktualisierung der nationalen Aktionspläne durch die nationalen Aufsichtsbehörden wurde empfohlen. Ziel war es, dass die teilnehmenden Staaten unter Beibehaltung ihrer nationalen Verantwortlichkeit für die nukleare Sicherheit sich gegenseitig auf einen möglichst harmonisierten Stand der Risikominderung gegenüber extremen Ereignissen in Atomkraftwerken verständigen. Seit 2017 liegt ein abgeschlossener Aktionsplan vor, der die Umsetzung der Maßnahmen nach dem Reaktorunfall in Fukushima in Deutschland darstellt. Er wurde vom Bundesumweltministerium in Zusammenarbeit mit den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder, der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH und unter Mitwirkung der Betreiber der deutschen Atomkraftwerke erstellt.

Die weiteren Maßnahmen

Zusätzlich zu der Sicherheitsüberprüfung der deutschen Atomkraftwerke wurden auch weitere kerntechnische Anlagen einer Risikoanalyse unterzogen. Die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder führten die Überprüfungen der Forschungsreaktoren mit einer thermischen Dauerleistung von mehr als 50 Kilowatt durch und die Ergebnisse wurden der RSK vorgelegt. Die RSK verfasste dazu ihre Stellungnahme vom 3. Mai 2012 "Anlagenspezifische Sicherheitsüberprüfung (RSK-SÜ) deutscher Forschungsreaktoren unter Berücksichtigung der Ereignisse in Fukushima-I (Japan)". 

Die Entsorgungskommission (ESK), ein weiteres mit unabhängigen Expertinnen und Experten besetztes Beratungsgremium des Bundesumweltministeriums, wurde im Sommer 2011 beauftragt, Prüfkonzepte für einen Stresstest für in Betrieb oder in Errichtung befindliche Anlagen und Einrichtungen zur Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle sowie für die Anlagen zur Urananreicherung in Gronau und zur Brennelementherstellung in Lingen zu entwickeln. Die große Anzahl und Vielfalt der zu betrachtenden Anlagen und Einrichtungen sowie die große Spannbreite des jeweils im Stresstest zu berücksichtigenden radioaktiven Inventars führte dazu, dass die ESK ihre Stellungnahme in zwei Teile aufteilte. Der erste Teil wurde am 14. März 2013, der zweite Teil am 11. Juli 2013 veröffentlicht.

Eine weitere wichtige Maßnahme des Bundesumweltministeriums war nach Auswertung der Abläufe der Ereignisse in Fukushima im Juni 2011 der Auftrag an die Strahlenschutzkommission (SSK), die Überprüfung des fachlichen Regelwerks zum anlagenexternen nuklearen Notfallschutz vorzunehmen. Der Unfallablauf in Japan unterschied sich stark von dem in Tschernobyl, so dass auf fast allen Gebieten der Notfallvorsorge neue Erfahrungen gemacht worden sind. Die vorliegenden Bewertungen des Unfalls durch die japanische Regierung und durch die Internationale Atomenergie-Organisation, die Sicherheitsüberprüfung der RSK sowie Erfahrungen und Beobachtungen des Krisenstabs der SSK wurden bei der Überarbeitung des fachlichen Regelwerks berücksichtigt. Im Februar 2015 veröffentlichte die SSK insgesamt 76 Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Notfallschutzes aufgrund der Erfahrungen in Fukushima I (SSK Empfehlung zur Weiterentwicklung des Notfallschutzes durch Umsetzen der Erfahrungen aus Fukushima).

Stand: 08.09.2023

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