Western European Nuclear Regulators' Association (WENRA)

Die westeuropäischen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden haben Anfang 1999 das Beratungsgremium WENRA gegründet. Anlass war die Notwendigkeit, für die Verhandlungen über den Beitritt weiterer Staaten zur Europäischen Union eine gemeinsame Position zur Sicherheit der Kernkraftwerke in den Beitrittsstaaten zu entwickeln.

Von den Staaten Mittel- und Osteuropas, die einen Beitritt zur Europäischen Union beantragt hatten, verfügten Bulgarien, Litauen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn über Kernkraftwerke. Um den Fragen der nuklearen Sicherheit im Rahmen des Beitrittsprozesses ein angemessenes Gewicht zu verleihen, hat WENRA im Jahr 2000 einen Bericht zum Status der Sicherheitsbehörden und der Sicherheit der Kernkraftwerke in den Beitrittsstaaten vorgelegt.

Im März 2003 wurde die Zusammenarbeit innerhalb der WENRA erweitert. WENRA versteht sich nunmehr als ein Netzwerk der europäischen Aufsichtsbehörden mit dem Ziel, sich über sicherheitsrelevante Aspekte beim Betrieb von kerntechnischen Einrichtungen auszutauschen und zu beraten.

WENRA besteht heute aus 15 Staaten der Europäischen Union, die Kernenergie betreiben oder betrieben haben, sowie der Schweiz, der Ukraine und dem Vereinigten Königreich. 12 weitere Staaten haben Beobachterstatus und 2 Staaten besitzen den sogenannten assoziierten Mitgliedstatus. Repräsentiert werden die einzelnen Staaten durch die Leiter der jeweiligen Aufsichtsbehörden. Deutschland wird durch den Leiter der Abteilung Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz im Bundesumweltministerium (BMUV) vertreten.

Ziel und Aufgaben

Ziel von WENRA ist es, die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen in den Mitgliedstaaten zu fördern und weiterzuentwickeln. Insbesondere von Bedeutung ist die europaweite Harmonisierung der nationalen kerntechnischen Regelwerke in den Mitgliedstaaten, um ein gleichmäßig hohes europäisches Sicherheitsniveau zu gewährleisten.

Die kerntechnischen Regelwerke der WENRA-Staaten − bestehend aus Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien − sind weitgehend unabhängig voneinander entstanden. Sie unterscheiden sich daher in ihrer Detailtiefe und im Grad ihrer Verbindlichkeit.

WENRA verfügt über drei ständige technische Arbeitsgruppen, in denen sich Experten aus Aufsichtsbehörden und Sachverständigenorganisationen intensiv mit technischen Aspekten befassen.

Arbeitsgruppe "Reactor Harmonisation Working Group" (RHWG)

Die RHWG hat im Jahr 2005 zu 18 sicherheitsrelevanten Themen (zum Beispiel "Auslegungsrahmen bestehender Reaktoren", "Probabilistische Sicherheitsanalyse" oder "Betriebliche Grenzwerte und Bedingungen") insgesamt etwa 300 grundlegende Anforderungen, die sogenannten Referenz-Level, definiert, die in den kerntechnischen Regelwerken der WENRA-Staaten berücksichtigt sein sollten. Darüber hinaus erarbeitet die RHWG Empfehlungen und Stellungnahmen zu bestimmten Themen, zum Beispiel für Anforderungen an die Sicherheit neuer Reaktoren.

Nach dem Reaktorunfall von Fukushima wurde beschlossen, die Referenz-Level aufgrund der dort gewonnenen Erkenntnisse zu erweitern. Insbesondere der Aspekt der naturbedingten Einwirkungen auf Kernkraftwerke wird nun besonders berücksichtigt. Die Überarbeitung wurde im Jahr 2014 abgeschlossen und im Rahmen der 58. Generalkonferenz der IAEO vorgestellt. Eine weitere Überarbeitung der Referenz-Level, bei der solche Aspekte betrachtet wurden, die nicht im Zusammenhang mit dem Unfall von Fukushima standen, erfolgte 2020.

Arbeitsgruppe "Working Group on Waste and Decommissioning" (WGWD)

Die "Working Group on Waste and Decommissioning" (WGWD) führt zur RHWG vergleichbare Arbeiten zur Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle und bestrahlter Brennelemente, Stilllegung kerntechnischer Einrichtungen und Endlagerung radioaktiver Abfälle und bestrahlter Brennelemente in den WENRA-Staaten durch. Auch hier werden auf Grundlage des internationalen Regelwerkes sowie der Genehmigungs- und Aufsichtspraxis in den einzelnen WENRA-Staaten Referenz-Level erarbeitet, veröffentlicht und ihre konkrete Umsetzung überprüft.

Arbeitsgruppe "Working Group on Research Reactors" (WGRR)

Die "Working Group on Research Reactors" (WGRR) führt zur RHWG vergleichbare Arbeiten zu Forschungsreaktoren in den WENRA Staaten durch. Ursprünglich 2017 nur als Ad-hoc Arbeitsgruppe eingerichtet, um Referenz-Level für Forschungsreaktoren zu entwickeln, wurde 2021 nach Abschluss des Mandats WENRA ein 5 Jahresplan vorgeschlagen und die Gruppe als permanente Arbeitsgruppe von WENRA eingerichtet.

Stand: 19.10.2023

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