Was sind die wichtigsten Elemente des Klimaschutzprogramms?
Die Bundesregierung hat am 20. September 2019 Eckpunkte für ein Klimaschutzprogramm 2030 und am 9. Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Kernelemente des umfassenden Maßnahmenprogramms sind das Bundes-Klimaschutzgesetz, die Einführung einer CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme, Maßnahmen zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern und Wirtschaft sowie Maßnahmen, die sich auf einzelne Emissionssektoren beziehen (Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Industrie, Energie, Abfallwirtschaft). Das Klimaschutzprogramm und insbesondere das Bundes-Klimaschutzgesetz stellen sicher, dass die deutschen Klimaziele 2030 erreicht werden.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz legt fest, wie viel die einzelnen Sektoren jährlich dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen. Die Bundesregierung schafft damit ein neues Maß an Verbindlichkeit. Die Klimaziele – also das gesamtwirtschaftliche Ziel einer Reduktion der Treibhausgase um mindestens 55 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 und die Unterziele für die einzelnen Sektoren – erhalten erstmals Gesetzesrang. Für den Fall, dass ein Sektor vom Kurs abkommt, schafft das Bundes-Klimaschutzgesetz einen Mechanismus zum Nachsteuern: Ab dem Jahr 2021 wird jedes Jahr überprüft, ob die einzelnen Sektoren ihre gesetzlich festgelegten Emissionsbudgets einhalten. Reichen die beschlossenen Maßnahmen in einem Sektor nicht aus und wird das Jahresbudget des Sektors überschritten, muss das überwiegend zuständige Ministerium sofort nachsteuern und innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm aufsetzen.
Die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms zielen alle in dieselbe Richtung: kontinuierlicher Abbau von Treibhausgas-Emissionen bis hin zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2050. Zu den Maßnahmen gehören:
- Öffentliche Investitionen und umfassende Förderprogramme. So wird Bahnfahren günstiger und attraktiver, weil die Mehrwertsteuer auf Bahntickets gesenkt und in die Infrastruktur investiert wird, der Kauf von E-Autos wird durch Kaufprämien unterstützt und die energetische Gebäudesanierung verstärkt gefördert.
- Ordnungsrecht, also Regeln, Standards, Verbote. So wird zum Beispiel der Kohleausstiegspfad verbindlich festgelegt, der Ölheizungseinbau soll ab 2026 in der Regel nicht mehr gestattet sein (es sei denn, es ist keine klimafreundlichere Variante möglich). Energieeffizienzstandards für neue Gebäude werden im Jahr 2023 überprüft und weiterentwickelt.
- Neu eingeführt wird außerdem eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Verkehr und Wärme. Diese wird dazu beitragen, dass die Wahl eines klimafreundlichen Produkts künftig attraktiver wird, die klimaschädliche Wahl unattraktiver.
Außerdem stellt das Klimaschutzprogramm sicher, dass es fair zugeht im Klimaschutz. Dass der Zusammenhalt der Gesellschaft gewahrt bleibt und niemand über Gebühr belastet wird. Zusätzliche Belastungen werden abgefedert, unter anderem durch Entlastungen beim Strompreis und durch die Erhöhung der Pendlerpauschale für Fernpendelnde sowie die Erhöhung des Wohngeldes. Das Klimaschutzprogramm folgt dem Gedanken: Die Klimawende ist dann erfolgreich, wenn sie für alle funktioniert.