Welche wesentlichen Änderungen sieht die neue Düngeverordnung gegenüber den bisherigen Regeln vor?
Die wesentlichen Änderungen sind, dass
- bundesweit verpflichtende Maßnahmen in den mit Nitrat belasteten und durch Phosphor eutrophierten Gebieten eingeführt werden. Hier ist u.a. eine Reduzierung der Düngung um 20 Prozent pro Betrieb vorgesehen. Die zusätzlichen Verpflichtungen in diesen besonders belasteten Gebieten gelten ab dem 1. Januar 2021.
- die Sperrfristen, mit denen die Ausbringung von Düngemitteln in den Herbst und Wintermonaten verboten ist, verlängert werden;
- die Düngung auf gefrorenem Boden verboten ist;
- die Abstände zu Gewässern in geneigtem Gelände vergrößert werden;
- der Nährstoffvergleich durch eine Aufzeichnungspflicht des Düngerbedarfs
ersetzt wird.