Weltartenschutztag: Deutschland setzt sich für den Schutz gefährdeter Raubkatzen ein

03.03.2018
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 049/18
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Der Weltartenschutztag steht dieses Jahr unter dem Motto "Großraubkatzen – Bedrohte Raubtiere“. Um sicherzustellen, dass die Trophäenjagd nicht die Bestände der Großkatzen gefährdet, hat sich Deutschland mit Erfolg eingesetzt.

Afrika ohne Löwen – ist das vorstellbar? Wenn nichts geschieht, wird dieses Szenario in wenigen Jahrzehnten traurige Wirklichkeit sein. Allein in den letzten 20 Jahren sind die Bestände der afrikanischen Löwen um 40 Prozent geschrumpft. Auch andere faszinierende Großkatzenarten wie Leoparden oder Geparden sind gefährdet, vor allem durch Lebensraumzerstörung, Wilderei, Mensch-Wildtier-Konflikte sowie nicht nachhaltiger Jagd. Daher ist der diesjährige "Welttag des Artenschutzes" am 3. März dem Thema "Großraubkatzen – Bedrohte Raubtiere" gewidmet.

Der Schutz der gefährdeten Großraubkatzen erhält immer mehr internationale Unterstützung. Auf der letzten Vertragsstaatenkonferenzen des Washingtoner Artenschutzabkommens (WA, CITES) und der Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Bonner Konvention, CMS) im Oktober 2017 konnten Maßnahmen für den besseren Schutz unter anderem von Löwen und Leoparden vereinbart werden. Zur wirksamen Umsetzung der Beschlüsse wurde die "CMS-CITES African Carnivore Initiative" ins Leben gerufen. Deutschland hat maßgeblich die Entstehung dieser Initiative gefördert. Die Initiative ist zudem ein Beispiel für eine stärkere Zusammenarbeit von CMS und CITES.

Um sicherzustellen, dass die Trophäenjagd nicht die Bestände unter anderem der Großkatzen gefährdet, hat sich Deutschland in den letzten Jahren mit Erfolg für eine stärkere Regulierung und Kontrolle der Trophäenjagd auf internationaler und europäischer Ebene eingesetzt. Infolgedessen gibt es jetzt keine Ausnahmen mehr von der Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Jagdtrophäen, wie das bisher der Fall war. Zudem gilt aufgrund des Drucks der Bundesregierung in der EU seit 2015 eine Einfuhrgenehmigungspflicht für Jagdtrophäen des Löwen. Das Bundesumweltministerium kämpft weiter dafür, dass die Einfuhr von Jagdtrophäen bei Raubkatzen strengen Nachhaltigkeitskriterien unterliegt und deren Einhaltung kontrolliert wird.

Der Welttag des Artenschutzes wird seit 2013 jedes Jahr am 3. März gefeiert. Er geht zurück auf einen Beschluss der Generalversammlung der Vereinten Nationen.

03.03.2018 | Pressemitteilung Nr. 049/18 | Artenschutz
https://www.bmuv.de/PM7770
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