Weg frei für neues Düngerecht

12.01.2017
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 009/17
Thema: Binnengewässer
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Zur Einigung bei der Düngeverordnung erklärt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks:

Zur Einigung bei der Düngeverordnung erklärt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks:

"Die Einigung beim Düngerecht war längst überfällig. Seit Jahren leiden Gewässer, Böden und Luft an den Folgen der dauerhaften Überdüngung. Die verschärften Düngeregeln werden helfen, die Folgen der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung einzudämmen. Die Regeln müssen jetzt zügig in Kraft treten."

Das jetzt vereinbarte Regelungspaket stellt einen umweltbewussten und sparsamen Umgang mit Nährstoffen in der Landwirtschaft sicher. So sollen die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert, die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden. Zusätzlich sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 kg/ha) einbezogen werden. Darüber hinaus werden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten verpflichtet. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässern zu stark belastet sind.

Kern der Novelle des Düngegesetzes ist eine Stoffstrombilanz, die auf Betreiben des Bundesumweltministeriums neu eingeführt werden soll. Auf diese Weise bilanzieren die Landwirtschaftsbetriebe den Einsatz ihrer Nährstoffmengen. Die Dünger oder Tierfuttervermengen werden dabei mit den erzeugten landwirtschaftlichen Produkten des Hofes verrechnet. Dadurch lässt sich die Stickstoffbelastung der Böden durch einen Betrieb besser bestimmen. Für den Stickstoffüberschuss muss künftig ein Grenzwert eingehalten werden.

"Die Stoffstrombilanz schließt Schlupflöcher und schafft zusätzliche Transparenz. Sie hilft den Landwirten aber auch, Auskünfte über die ökologische und ökonomische Effizienz des Nährstoffeinsatzes auf ihrem Betrieb zu erhalten", erklärt die Bundesumweltministerin weiter.

Die Ergebnisse des aktuellen Nitratberichts zeigen, wie sehr die Landwirtschaft mit ihrer Düngepraxis die Gewässerqualität beeinflusst. Hauptproblem bleibt immer noch der übermäßige Einsatz von Stickstoffdüngern. Fast ein Drittel der Messstellen für die Grundwasserqualität wiesen zwischen 2012 bis 2014 zu hohe Nitratwerte auf. Auch an den Küsten der Nord- und Ostsee gibt es kaum Anzeichen für eine Verbesserung. Hier führen die zu hohen Phosphor- und Stickstoffeinträge (Eutrophierung) zu übermäßigem Algenwachstum.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will jetzt unter Beteiligung des Bundesumweltministeriums zeitnah einen überarbeiteten Entwurf der Düngeverordnung vorlegen. Das Düngegesetz soll noch im Januar abschließend im Bundestag beraten und verabschiedet werden, sodass der Bundesrat Ende März das Gesamtpaket mit Gesetz und Verordnung beschließen kann.

12.01.2017 | Pressemitteilung Nr. 009/17 | Binnengewässer
https://www.bmuv.de/PM6845
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