Vorbereitungen für ein besseres Verpackungsrecycling sind angelaufen

28.06.2017
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 232/17
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Die "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" wurde am 28. Juni der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie spielt eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes. Das BMUB begrüßt den frühzeitigen Aufbau des Verpackungsregisters.

Die "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" wird heute in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie spielt eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes. Das Bundesumweltministerium begrüßt den frühzeitigen Aufbau des Verpackungsregisters.

BMUB-Staatssekretär Gunther Adler: "Mit dem Verpackungsregister haben wir eine schlanke Einrichtung, die deutlich mehr Transparenz in die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen bringen wird. Dazu gehört auch eine Kontrolle der Verpackungsmengen. Hier gab es in der Vergangenheit häufig falsche Angaben. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Die Stelle wird sich bei der Kontrolle des Wettbewerbs und der Recyclingquoten mit einbringen. Die frühe Einrichtung der Stelle zeigt zudem, dass die Wirtschaft ihre Produktverantwortung annimmt."

Um den Vollzug des Verpackungsgesetzes zu vereinfachen und den Wettbewerb zu stärken, ist die Errichtung einer zentralen Stelle vorgesehen, die von den Herstellern und Vertreibern von Verpackungen getragen und finanziert wird – in Form einer Stiftung. Die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen melden dorthin, welche Verpackungsmengen sie in Deutschland in Verkehr bringen. Weiterhin überwacht die Stelle die dualen Systeme und die Einhaltung der Recyclingquoten. Außerdem ist sie dafür zuständig, Vorgaben für umweltfreundlichere Verpackungen zu entwickeln. Diese Aufgaben nimmt sie in enger Kooperation mit den Länderbehörden, dem Umweltbundesamt und dem Bundeskartellamt wahr.

Das Verpackungsgesetz wird zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Die Regelung zur Errichtung des Verpackungsregisters tritt dagegen sofort am Tag nach der Gesetzesverkündung in Kraft, also voraussichtlich in den nächsten Wochen. Staatssekretär Adler: "Die Verbände, die die Stiftung tragen, haben frühzeitig die Vorbereitungen zur Gründung der Zentralen Stelle getroffen. Damit ist sichergestellt, dass die Zentrale Stelle 2019 betriebsbereit ist."

Durch das Gesetz werden die Recyclingquoten deutlich erhöht, das gilt auch für die Anforderungen an das Recycling selbst, zusätzlich setzt es neue Anreize für die nachhaltige Gestaltung von Verpackungen, fördert Mehrweggetränkeverpackungen und stärkt die Rolle der Kommunen bei der Sammlung von Verpackungsabfällen.

28.06.2017 | Pressemitteilung Nr. 232/17 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM7220
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