Trittin: Sicheres Fundament für nachhaltigen Bodenschutz

19.07.1999
Bild einer Hand, die feuchte Erde aufhebt
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 115/99
Thema: Bodenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Als ein sicheres Fundament für einen nachhaltigen Bodenschutz hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin heute in Berlin die jetzt in Kraft getretene Bodenschutz- und Altlastenverordnung bezeichnet.

Als ein sicheres Fundament für einen nachhaltigen Bodenschutz hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin heute in Berlin die jetzt in Kraft getretene Bodenschutz- und Altlastenverordnung bezeichnet. "Damit wird die Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen verbessert sowie Rechts- und Investitionssicherheit im Altlastenbereich durch bundesweit einheitliche Anforderungen an die Gefahrenabwehr hergestellt," erklärte er. Die Verordnung werde entscheidend dazu beitragen, Altlasten der Zukunft zu vermeiden.

Der Verordnungsentwurf war Ende April dieses Jahres vom Bundesrat mit Änderungen beschlossen worden, die vom Bundeskabinett am 16. Juni gebilligt wurden. Die Verordnung konkretisiert die am 1. März dieses Jahres in Kraft getretenen Anforderungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes an einen wirksamen Bodenschutz und regelt Verfahrensfragen bei der Sanierung von Altlasten. Mit diesem untergesetzlichen Regelwerk wird die Grundlage für einen effektiven Vollzug des Gesetzes durch die Behörden der Länder geschaffen und für Rechtssicherheit bei Eigentümern und Investoren gesorgt. So können Investitionshemmnisse abgebaut und die Inanspruchnahme neuer Böden vermindert werden. Bislang hat häufig bereits der Verdacht auf Altlasten die städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklung betroffener Flächen blockiert. Die Bodenschutz- und Altlastenverordnung schafft hier deutliche Verbesserungen: Aufgrund der bundesweit verbindlichen Standards können gering belastete Grundstücke rasch aus dem Altlastverdacht entlassen und somit brachgefallene Industrie - und Gewerbeflächen neu genutzt werden. Altlasten und andere gefährliche Bodenkontaminationen können gezielt saniert werden, so daß die Flächen anschließend wieder zur Verfügung stehen.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Die nunmehr in Kraft getretene Verordnung bedeutet einen großen Schritt in Richtung nachhaltiger Umgang mit der Ressource Boden. Sie wird einen wichtigen Beitrag leisten, den Trend zu einer immer stärkeren Flächeninanspruchnahme in der Bundesrepublik zu stoppen. Verkehr und Siedlungen verbrauchen heute bereits mehr als 100 Fußballfelder pro Tag. Dem muß Einhalt geboten werden. Zugleich werden vom deutschen Bodenschutzrecht Impulse für die Erarbeitung einer europäischen Schutzstrategie für dieses Umweltmedium ausgehen."

19.07.1999 | Pressemitteilung 115/99 | Bodenschutz
https://www.bmuv.de/PM550
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