Trittin: Deutscher Alpenverein als Naturschutzverband anerkannt

05.09.2005
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 232/05
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat heute dem Deutschen Alpenverein (DAV) die bundesweite Anerkennung als Naturschutzverband nach dem Bundesnaturschutzgesetz überreicht. "Damit setzen wir um, was wir mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Weg gebracht haben. Es war mir ein Anliegen, die Konflikte zwischen Naturschutz und Sport zu mindern. Naturschützer und Sportler wie Wanderer, Kletterer und Langläufer suchen im Kern dasselbe - eine intakte Natur", sagte der Bundesumweltminister. Der DAV ist der erste Sportverband, der nach einer gründlichen Prüfung als Naturschutzverband anerkannt wird.

Die Anerkennung von Naturschutzverbänden hat das Ziel, die selbstlosen Anliegen des Naturschutzes zu stärken. "Deshalb ist es auch richtig und wichtig, dass nur Vereine anerkannt werden, deren zentrales Anliegen der Naturschutz ist", betonte der Bundesumweltminister. Es wäre ein Missbrauch des Naturschutzgesetzes, wenn Verbände die Anerkennung erreichen wollten, um tatsächlich eher ihre Nutzungsinteressen durchsetzen zu können. "Bei dem Deutschen Alpenverein bin ich zuversichtlich, dass sich seine Anerkennung als Naturschutzverband für die Natur auszahlt und eben nicht für die Durchsetzung von sportlichen Interessen missbraucht wird", sagte Trittin.

Der DAV hat für seine Mitglieder verbindlich - die Naturverträglichkeit bei allen Vereinsaktivitäten in den Vordergrund gerückt. Er hat sich in seinem "Leitbild" einem "nachhaltigen Natur- und Umweltschutz" verpflichtet. Er lehnt darin ausdrücklich sportliche Aktivitäten und Veranstaltungen im Gebirge ab, die nicht natur- und landschaftsverträglich durchgeführt werden können. Ein Stopp für die weitere Erschließung von Skigebieten, vor allem auf Gletschern, umweltverträglicher Transitverkehr und ökologisch verträglicher Tourismus sind wichtige Ziele des Alpenvereins.

"Wir alle haben dieser Tage leidvoll in Bayern erleben müssen, dass wir gerade in den Bergwäldern die Rückhaltefähigkeit der Landschaft stärken und nicht schwächen dürfen. Wir brauchen angesichts der wachsenden Wahrscheinlichkeit von Starkregenfällen mehr Mischwälder. Und wir können uns keinen weiteren Verlust solcher Wälder leisten. Wo der Skifahrer schnell runter kommt, schießt auch das Wasser schnell runter", sagte der Bundesumweltminister. Der DAV hat in der Vergangenheit vielfach unter Beweis gestellt, dass er sich im Zweifelsfall für die Interessen des Naturschutzes entscheidet. "Die Anerkennung des DAV als Naturschutzverband setzt einen Maßstab: Nur wer als Sportverband den Naturschutz so ernst nimmt wie der Alpenverein, hat eine Chance auf Anerkennung", betonte Trittin.

In Zukunft kann der DAV die formalen Mitwirkungs- und Klagerechte nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Anspruch nehmen. Diese umfassen die Einsichtnahme in einschlägige Sachverständigengutachten sowie die Gelegenheit zur Stellungnahme bei Verordnungen und Satzungen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Der Alpenverein kann als anerkannter Naturschutzverband auch die Nichteinhaltung von naturschutzrechtlichen Normen gerichtlich verfolgen. Er hat also das Recht der Verbandsklage. Er trägt damit dazu bei, die Durchsetzungsfähigkeit des Naturschutzes zu stärken. "Wir setzen damit übrigens eine alte Forderung eines CSU-Landtagsabgeordneten um. Der hatte vor 30 Jahren ein solches Klagerecht gefordert. Naturfrevel müsse vor Gericht eingeklagt werden können, forderte der damals junge Abgeordnete energisch. Er hieß übrigens Dr. Edmund Stoiber. Es sollte 30 Jahre dauern, bis ein grüner Bundesumweltminister mit der Novelle des Naturschutzgesetzes seine Forderung in Bayern per Bundesgesetz durchsetzt. Rätselhaft bleibt nur, warum Edmund Stoiber im Bundesrat gegen dieses Gesetz gestimmt hat und warum er die Verbandsklage - so das gemeinsame Wahlprogramm von CDU und CSU schleunigst wieder abschaffen will", sagte Trittin.

05.09.2005 | Pressemitteilung Nr. 232/05 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM2757
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