Störung im finnischen Atomkraftwerk Olkiluoto 2 – Keine Radioaktivität ausgetreten

10.12.2020
AKW Olkiluoto, Finnland
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 226/20
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Im finnischen AKW hat sich eine Störung ereignet, der Reaktor wurde heruntergefahren. Alle Sicherheitssysteme funktionieren angabegemäß einwandfrei, es besteht keine Gefahr.

Nach Angaben der finnischen Behörde für Strahlenschutz und nukleare Sicherheit (STUK) hat sich am 10. Dezember 2020 gegen 13:00 Uhr im finnischen Atomkraftwerk Olkiluoto eine Störung ereignet, die zu einer Reaktorschnellabschaltung in Block 2 des Kernkraftwerks geführt hat. Der Reaktor wurde heruntergefahren. Die Notfallprozeduren des Kraftwerksbetreibers und der STUK wurden aktiviert. Alle Sicherheitssysteme funktionieren angabegemäß einwandfrei.

Nach Angaben des Betreibers wurden erhöhte Strahlungswerte in der Frischdampfleitung innerhalb des Reaktorgebäudes gemessen, es sei jedoch keine Radioaktivität in die Umgebung gelangt und die Strahlungssituation in der Umgebung der Anlage sei normal. Nach Angaben der STUK besteht derzeit keine Gefahr außerhalb des Anlagengeländes und keine Notwendigkeit für Schutzmaßnahmen.

Aus den ersten von STUK übermittelten Informationen geht hervor, dass durch ein Versagen des Filtersystems für das Reaktorwasser die Abschaltung ausgelöst wurde. Die Kühlmittelanalyse stütze die Annahme, dass es keine Brennelement-Schäden gegeben habe.

Die Bundesregierung wurde über die Meldewege der Internationalen Atomenergie Agentur (IAEA) informiert. Das Messnetz des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) hat auf dem Gebiet der Bundesrepublik keine Hinweise auf erhöhte Radioaktivität festgestellt.

Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung in Deutschland.

10.12.2020 | Pressemitteilung Nr. 226/20 | Nukleare Sicherheit
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesamt für Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/PM9379
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