Schulze: "Es geht auch ohne die Plastiktüte"

26.11.2020
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 215/20
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Ab dem 1. Januar 2022 soll der Verkauf von Plastiktüten in Deutschland verboten werden. Der Bundestag hat einer entsprechenden Änderung des Verpackungsgesetzes zugestimmt.

Bundestag beschließt Verbot von Kunststoff-Tragetaschen

Ab dem 1. Januar 2022 soll der Verkauf von Plastiktüten in Deutschland verboten werden. Der Bundestag hat heute einer entsprechenden Änderung des Verpackungsgesetzes zugestimmt, die Bundesumweltministerin Svenja Schulze angestoßen hatte. Künftig dürfen Plastiktüten mit Wandstärken von 15 bis 50 Mikrometern nicht mehr in Umlauf kommen. Die besten Alternativen sind Stoffbeutel, Taschen oder Körbe.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Wenige Minuten genutzt und im schlimmsten Fall jahrzehntelang in der Umwelt – die Plastiktüte ist der Inbegriff der Ressourcenverschwendung. Diese Hopp-und-Weg-Mentalität ist nicht mehr zeitgemäß. Die Zeit ist mehr als reif für das Verbot der Plastiktüte. Allerdings dürfen jetzt nicht Wegwerfartikel aus anderen Materialien die Plastiktüte ersetzen. Die Zukunft ist nicht die Einweg-Papiertüte. Die Zukunft ist Mehrweg – und das ist gerade bei Tüten wirklich kein Problem. Gute Alternativen sind Einkaufskörbe, waschbare Stoffbeutel für Obst und Gemüse und wiederverwendbare Boxen für Waren von der Frischetheke."

Der Verbrauch von Plastiktüten ist in Deutschland in den letzten Jahren zurückgegangen. Dennoch nutzen Verbraucherinnen und Verbraucher noch rund 1,6 Milliarden Plastiktüten pro Jahr, also rund 20 Plastiktüten pro Kopf.

"Hemdchenbeutel" von weniger als 15 Mikrometern werden nicht verboten. Sie sorgen vor allem für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln wie zum Beispiel Fleisch- oder Wurstwaren. Für diesen Zweck gibt es noch keine gute Alternative. Daher kämen infolge eines Verbots womöglich mehr (Vor-)Verpackungen auf den Markt, was zu einer Zunahme des Verpackungsmülls führen könnte. Viele Handelsketten verzichten schon heute auf Verpackungen für lose Produkte, wo es möglich ist. Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von mehr als 50 Mikrometern wiederum sind vergleichsweise stabil und werden daher typischerweise häufiger verwendet.

Warum wir die Plastiktüte verbieten. Weitere Informationen siehe Bildunterschrift

1,6 Milliarden Plastiktüten werden in Deutschland pro Jahr verbraucht. Das sind mehr als 3.000 Stück pro Minute. Im Durchschnitt wird eine Plastiktüte nicht länger als 20 Minuten genutzt. Aneinander gereiht würden die Tüten zwanzigmal den Äquator umrunden! Es dauert aber viele Jahrzehnte, bis sie sich abbaut, wenn sie einmal in die Umwelt gelangt.

Die besten Alternativen zur Plastiktüte sind Stofftaschen, Rucksäcke, Körbe oder andere Mehrwegbehältnisse, die lange Zeit wiederverwendet werden. Auch Mehrweg-Taschen aus Kunststoffgewebe, wie zum Beispiel Polyester sind gute Alternativen. Je häufiger sie benutzt werden, desto umweltfreundlicher werden sie. Bei Stoffbeuteln muss man darauf achten, dass sie entweder aus Recyclingmaterial stammen oder ihr Grundstoff aus der ökologischen Landwirtschaft stammt, zum Beispiel Flachs oder Baumwolle.

Papiertüten wiederum haben zwar den Vorteil, dass sie schneller verrotten, wenn sie in die Umwelt gelanten. Allerdings verursacht ihre Produktion vergleichsweise viele CO2-Emissionen und es wird dabei viel Wasser verbraucht, das in der Folge aufwendig gereinigt werden muss.

Das heute vom Bundestag beschlossene Plastiktütenverbot muss noch den Bundesrat passieren. Die Abgeordneten haben als Datum des Inkrafttretens den 1. Januar 2022 gewählt.

26.11.2020 | Pressemitteilung Nr. 215/20 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM9347
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