Parkett frei für den Emissionshandel

31.08.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 253/04
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Zuteilungsgesetz ab heute in Kraft

Zuteilungsgesetz ab heute in Kraft

Mit dem Inkrafttreten des sogenannten "Zuteilungsgesetzes für die Handelsperiode 2005 bis 2007" am heutigen Dienstag ist der Weg frei für den Start des Emissionshandels. Ab heute bis zum 20. September 2004 können Anlagenbetreiber einen Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten stellen. Bis zum 1. November 2004 wird die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) die Zuteilung für die rund 2.350 Anlagen vornehmen. Insgesamt stehen Emissionszertifikate in einem Volumen von bis zu 495 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Jahr zur Verfügung. Das Gesetz legt ferner die Regeln für die kostenlose Verteilung dieser Zertifikate an die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen fest.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Der Emissionshandel ist ein neues und wegweisendes Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union und dient der Erfüllung der Klimaschutzverpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll. Er stellt die Einhaltung der Klimaschutzziele sicher und lässt den Unternehmen Spielräume für eine wirtschaftsverträgliche Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Durch den Handel mit Zertifikaten werden die Emissionen dort vermieden, wo dies am kostengünstigsten ist. Dies dient den einzelnen Unternehmen wie der gesamten Gesellschaft."

Einen besonderen Schwerpunkt hat die Bundesregierung auf die Förderung von Innovationen und auf den Einsatz modernen Technologien gelegt. Der Emissionshandel bietet starke Anreize für hocheffiziente Technik und die Erneuerung des Kraftwerksparks am Standort Deutschland. Damit ist der Emissionshandel ein wichtiger Baustein für eine Politik der nachhaltigen Energieversorgung und Energienutzung.

Für bestehende Anlagen erfolgt die Zuteilung grundsätzlich nach den durchschnittlichen Emissionen der jeweiligen Anlage in der Vergangenheit. Darüber hinaus werden besondere Umstände wie etwa nicht vermeidbare Prozessemissionen oder frühzeitig durchgeführte Klimaschutzmaßnahmen berücksichtigt.

Das Zuteilungsgesetz (ZuG) wird konkretisiert durch die Zuteilungsverordnung (ZuV), die einen Tag nach dem Gesetz wirksam wird. Damit hat Deutschland alle rechtlichen, institutionellen und administrativen Voraussetzungen für den rechtzeitigen Start des Emissionshandels geschaffen.

Die Software für die elektronische Antragstellung sowie zahlreiche Erläuterungen und Hilfestellungen sind seit dem 5. August 2004 im Internet veröffentlicht. Pünktlich zum Inkrafttreten des Zuteilungsgesetzes 2007 (ZuG) am 31. August 2004 ist die sogenannte "Virtuelle Poststelle" der DEHSt für die Annahme der Anträge geöffnet.

Zur Unterstützung der Antragsteller hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ein Servicetelefon und einen E-Mail-Support eingerichtet:

E-mail: emissionshandel@uba.de
Service-Telefon: 030-8903-5050, montags bis freitags von 09:00 - 18:00 Uhr
Fax: 030-8903-5010
Internet: www.umweltbundesamt.de/emissionshandel 
 

31.08.2004 | Pressemitteilung Nr. 253/04 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM2399
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