Online-Handel mit geschützten Arten effektiver bekämpfen

21.04.2015
Bengalischer Tiger streift durch die Landschaft
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 085/15
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Der Handel mit geschützten Arten im Internet soll effektiver bekämpft werden. Darum wollen Behörden, der IFAW und Onlineplattformen ihre Zusammenarbeit verstärken.

Der Handel mit geschützten Arten im Internet soll effektiver bekämpft werden. Darum wollen Behörden, der IFAW und Onlineplattformen ihre Zusammenarbeit verstärken. Auf einem Workshop in Bonn beraten sie heute erstmals über neue Kooperationsformen und mögliche Maßnahmen zur Regulierung und Eindämmung des illegalen Online-Handels mit geschützten Arten.

Der illegale Online-Handel mit geschützten Tier und Pflanzenarten boomt weltweit. Auch in Deutschland werden geschützte oder sogar vom Aussterben bedrohte Arten verstärkt im Internet gehandelt. Diese einfache Art der Abwicklung illegaler Geschäfte ist nicht nur angesichts der dramatisch zunehmenden Wilderei auf Elefanten in Afrika ein großes Problem für den Artenschutz. Neben Elfenbein vom Elefanten sind auf deutschsprachigen Plattformen noch viele weitere geschützte Arten, insbesondere exotische Reptilien, Amphibien, Vögel oder lebende Korallen, aber auch Teile und Erzeugnisse aus geschützten Arten wie Möbel, Musikinstrumente, Ledererzeugnisse, Elfenbeinschnitzereien, Pelzprodukte oder ausgestopfte Tiere, legal oder illegal erhältlich.

Sowohl Plattformbetreiber als auch Behörden und der IFAW (Internationaler Tierschutz-Fonds) kämpfen bereits seit längerem gegen illegalen Handel mit geschützten Arten. Mit dem heutigen Workshop soll eine verstärkte Zusammenarbeit beginnen. Diskutiert wird unter anderem, ob Plattformbetreiber mit Popup-Fenstern oder Filtern das Einstellen von Angeboten mit geschützten Arten bzw. Produkten daraus eindämmen können und inwiefern die Behörden und Verbände unterstützend aktiv werden können.

Eine Strafverfolgung ist beim Online-Artenhandel oft mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Wichtig ist es daher, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass auch bei Internet-Käufen die einschlägigen Rechtsbestimmungen zu beachten sind und dass auch die Käufer in besonderer Verantwortung stehen.

Um eine effektive Strafverfolgung leisten zu können, ist eine enge und besonders schnelle Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, Verbänden und den Betreibern der jeweils betroffenen Handelsplattform erforderlich. Dies hat in der Vergangenheit schon gut funktioniert und soll nun weiter verbessert werden.

21.04.2015 | Pressemitteilung Nr. 085/15 | Artenschutz
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesamt für Naturschutz, dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Internationalen Tierschutz-Fonds
https://www.bmuv.de/PM6004
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.