Neue Förderung für Vorreiter-Kommunen im Klimaschutz

09.04.2015
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 077/15
Thema: Förderung
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Das Bundesumweltministerium hat im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative eine neue Richtlinie zur Förderung von Klimaschutz in sogenannten Masterplan-Kommunen veröffentlicht. Diese Kommunen verfolgen einen Masterplan, mit dem sie ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um 95 Prozent gegenüber 1990 senken wollen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Die Masterplan-Kommunen sind für uns auf nationaler Ebene die besten Beispiele, wie Klimaschutz vor Ort umgesetzt werden kann. Sie sind Leuchttürme unter den im Klimaschutz aktiven Kommunen und stehen mit ihren langfristigen Zielen bis zum Jahr 2050 als verlässliche Partner an unserer Seite. Mit der Masterplan-Richtlinie setzten wir die Förderung von Premium-Leistung im kommunalen Klimaschutz fort." Der "Masterplan" verfolgt den Anspruch, Kommunen dabei zu unterstützen, Strukturen innerhalb und außerhalb der Kommune zu etablieren, die langfristig die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen. Mit der nun veröffentlichten Förderrichtlinie wird an die bestehende Förderung von Masterplan-Kommunen angeknüpft. Seit 2012 werden 19 Kommunen mit dem Programm "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" gefördert. Bewerben können sich zum einen neue Masterplan-Kommunen. Sie erhalten für die vierjährige Programmlaufzeit, die am 1. Juli 2016 starten soll, eine Förderung von bis zu 80 Prozent ihrer förderfähigen Ausgaben für die Erstellung des Masterplans und das Masterplanmanagement. Ebenso wird eine ausgewählte Maßnahme mit bis zu 200.000 Euro gefördert. Die Masterplan-Kommunen erhalten wissenschaftliche Unterstützung durch ein Begleitvorhaben. Das Antragsverfahren verläuft zweistufig. Frist zur Skizzeneinreichung ist 31. August 2015.  Zum anderen können auch die bisherigen Masterplan-Kommunen eine Verlängerung des Projekts um zwei Jahre beantragen, um ihre bereits geschaffenen Strukturen zu festigen und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den Masterplan-Prozess zu verstärken. Sie sollen mit ihrer Expertise den neuen Masterplan-Kommunen unterstützend zur Seite stehen.
09.04.2015 | Pressemitteilung Nr. 077/15 | Förderung
https://www.bmuv.de/PM5995
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