Mehr Schutz für Robben und Wale vereinbart

25.09.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 248/02
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßt Erfolg der 7. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention

Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßt Erfolg der 7. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat den erfolgreichen Abschluss der 7. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zum Schutz wandernder wild lebender Tierarten (Bonner Konvention) begrüßt. "Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, sechs Großwalarten neu in die Bonner Konvention aufzunehmen. Für Finn-, Sei- und Pottwal gilt die höchste Schutzkategorie, die ein Fangverbot vorsieht. Auch der Weiße Hai ist nunmehr streng geschützt. Das ist ein großer Erfolg, auch wenn ich mir gewünscht hätte, alle sechs Walarten nach strengsten Maßstäben zu schützen. Darüber hinaus ist der Schutz für zahlreiche weitere bedrohte Arten deutlich verbessert worden. Die von Deutschland eingebrachten Resolutionen zu Windenergie, Ölverschmutzungen und Stromtod von Großvögeln wurden ebenfalls angenommen", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

Im Rahmen der Konferenz, die bis gestern Abend unter der Leitung der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Gila Altmann in Bonn tagte, wurden zahlreiche weitere Tierarten neu in die Anhänge der Konvention aufgenommen, darunter der Südamerikanische Seelöwe, die Südliche Pelzrobbe sowie weitere Robbenarten, der Asiatische Wildesel, die Mongolei-Gazelle, südamerikanische und ozeanische Vogelarten, darunter Sturmvögel, Löffler sowie Adler- und Schwalbenarten.

Spezielle Schutzmassnahmen für weltweit gefährdete Arten wurden ebenfalls beschlossen, darunter für den Schneeleopard, die genannten Walarten, den Schwarzgesichtlöffler, Löffelstrandläufer und die Bernsteinseeschwalbe. Für Artengruppen wie bestimmte Flussdelfine und Dugong (Seekuh) hat sich die Konferenz für den Abschluss spezieller Schutzvereinbarungen ausgesprochen. Der Schutz der Meeressäuger, -schildkröten und Seevögel vor Beifang soll verbessert werden. Bundesumweltminister Jürgen Trittin zeigte sich erfreut, dass auf der Bonner Konferenz auch das Thema der Unfälle von Walen mit großen, schnellen Schiffen erörtert werden konnte und nun in den Gremien der Konvention weiter behandelt werden soll.

Die Konferenz hat alle drei von der Bundesregierung eingebrachten Resolutionen akzeptiert. So werden die Vertragsparteien aufgerufen, Überwachungsmaßnahmen gegen Ölverschmutzungen zu ergreifen, die wandernden Tierarten wie Vögeln, Fischen und Meeressäugern besonders schaden können. Eine weitere Resolution zum Einsatz von Windkraftanlagen wurde ebenfalls beschlossen. Darin wird der Ausbau der Windkraft als notwendig für den Schutz des Klimas begrüßt, zugleich aber gefordert, die Auswirkungen auf Zugvögel und andere wandernde Tiere zu prüfen und zu beachten. Durchgesetzt hat sich auch der deutsche Vorschlag, entsprechend der im Bundesnaturschutzgesetz bestehenden Regelung an die Vertragsparteien zu appellieren, Schutzmassnahmen an Mittelspannungsleitungen zu treffen, damit Großvögel wie Störche, Adler und Kraniche nicht durch Kurzschlüsse umkommen, wenn sie sich auf Strommasten niederlassen.

Im Anschluss an die 7. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention findet von Mittwoch bis Freitag dieser Woche die 2. Vertragsstaatenkonferenz des Abkommens zum Schutz der afrikanisch-eurasischen Wasservögel in Bonn statt.

25.09.2002 | Pressemitteilung 248/02 | Artenschutz
https://www.bmuv.de/PM1779
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