Klimaschädliche Kältemittel werden weltweit eingeschränkt

26.11.2017
Earth showing a tropical storm in the eastern Indian Ocean and the western coast of Australia
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 365/17
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Die entsprechende Vereinbarung hat bereits ein Jahr nach ihrer Verabschiedung in der ruandischen Hauptstadt Kigali die nötige Zahl von Ratifikationen erreicht und kann nun 2019 in Kraft treten.

Kigali-Vereinbarung zum Montrealer Protokoll kann 2019 in Kraft treten

Der Gebrauch klimaschädlicher Kältemittel wird zukünftig weltweit eingeschränkt. Die entsprechende Vereinbarung hat bereits ein Jahr nach ihrer Verabschiedung in der ruandischen Hauptstadt Kigali die nötige Zahl von Ratifikationen erreicht und kann nun 2019 in Kraft treten. Diese starke politische Unterstützung ist das Ergebnis der am Samstag zu Ende gegangenen Vertragsstaatenkonferenz zum Montrealer Protokoll. Die Bundesregierung hatte am 16. November 2017 in New York als eine der ersten Vertragsparteien die völkerrechtliche Ratifikationsurkunde für die Kigali- Vereinbarung hinterlegt.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Das ist ein wichtiger Fortschritt im Kampf gegen den Klimawandel. Zusammen mit der EU haben wir lange dafür gekämpft, den Einsatz der von der Kigali-Vereinbarung erfassten klimaschädlichen Kältemittel zu beschränken. Es war daher nur folgerichtig, den Ratifikationsprozess schnellstmöglich abzuschließen, um zum baldigen Inkrafttreten dieser weltweiten Regelung beizutragen. Mit der frühen Ratifikation Deutschlands wollen wir ein Zeichen der Verlässlichkeit und des Vertrauens setzen und andere animieren, mitzumachen."

Unmittelbar vor und während der Vertragsstaatenkonferenz des Montrealer Protokolls, die bis in die Nacht zu Samstag andauerte, kam es zu weiteren Ratifikationen der Kigali-Vereinbarung. Mittlerweile haben diese mehr als 20 Staaten vorgenommen (Mindestanzahl für die Gültigkeit). Damit können deren Regelungen, die wichtig sind, um die Pariser Klimaziele zu erreichen, nun definitiv am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Im Oktober 2016 hatten die 197 Vertragsparteien des Montrealer Protokolls sich in Kigali, der Hauptstadt Ruandas, darauf verständigt, die Herstellung und den Gebrauch bestimmter klimaschädlicher teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW), die vor allem als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen verwendet werden, schrittweise um bis zu 85 Prozent zu mindern. Diese Stoffe schädigen zwar nicht direkt die Ozonschicht. Sie haben aber ein sehr hohes Treibhauspotenzial und können bis zu 14800 mal stärker wirken als CO2. Wegen der weltweit steigenden Nachfrage nach Kälte- und Klimaanlagen kommen sie immer häufiger zum Einsatz, ihr Anteil in der Atmosphäre wächst damit. Deutschland hatte bereits parallel zur Bonner Weltklimakonferenz die Urkunde zur Ratifizierung der Kigali-Vereinbarung hinterlegt, zusammen mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Vereinbarung fördert auch die Entwicklung und den Einsatz alternativer Kältemittel.

Neben der praktischen Umsetzung der Kigali-Vereinbarung, zum Beispiel zu Zerstörungsmethoden für HFKW, beschlossen die Vertragsparteien eine weitere Wiederauffüllung des Multilateralen Fonds des Montrealer-Protokolls mit einem Betrag von 540 Millionen US-Dollar. Dieser ist für die Jahre 2018 bis 2020 gedacht. Aus diesem Fonds werden Entwicklungs- und Schwellenländer bei ihren Reduktionsverpflichtungen unterstützt. Deutschland trägt über das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hierzu durch Haushaltsmittel und bilaterale Projekte bei. Der deutsche Beitrag deckt circa 10 Prozent des gesamten Förderbedarfs ab.

Die Kigali-Vereinbarung ist ein Zusatz des Montrealer Protokolls zur Reduktion klimaschädlicher fluorierter Treibhausgase. Die Vertragsstaaten haben in dieser Woche dessen 30-jähriges Bestehen gefeiert. Mit dem Montrealer Protokoll konnte der Zerstörung der Ozonschicht Einhalt geboten werden. Mittlerweile erholt sich diese wieder.

26.11.2017 | Pressemitteilung Nr. 365/17 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM7606
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