Klima-Updates für Kommunen

17.01.2018
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 008/18
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Seit 1. Januar bis 31. März 2018 können Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere lokale Akteure wieder Anträge für Klimaschutzprojekte stellen.

Antragsfenster der Kommunalrichtlinie öffnet wieder

Seit 1. Januar bis 31. März 2018 können Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere lokale Akteure wieder Anträge für Klimaschutzprojekte stellen. Seit 2008 hat das Bundesumweltministerium durch die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) mehr als 11.500 Projekte in rund 3000 Kommunen mit rund 524 Millionen Euro unterstützt. Es wurden so zusätzlich Investitionen in Höhe von 844 Millionen Euro ausgelöst.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Die Kommunalrichtlinie bietet sehr vielfältige Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Akteure vor Ort. Wir unterstützen mit den Fördermitteln den Klimaschutz und die Modernisierung in den Kommunen. Damit machen wir die Kommunen doppelt fit für die Zukunft – das ist wie ein klimafreundliches Update für die Städte und Gemeinden."

Bereits seit 2008 unterstützt das Bundesumweltministerium mit der Kommunalrichtlinie kommunale Klimaschutzprojekte. Gefördert werden unter anderem:

  • Einstiegsberatungen zum kommunalen Klimaschutz,
  • die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten,
  • die Schaffung einer Stelle für das Klimaschutzmanagement und die Förderung einer ausgewählten Maßnahme,
  • die Einführung von Energiesparmodellen in Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Sportstätten und
  • die Umsetzung investiver Klimaschutzmaßnahmen.

Die Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen umfasst neben der Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung durch LED beispielsweise auch Effizienzmaßnahmen in Rechenzentren sowie den Austausch von Elektrogeräten in Kindertagesstätten, Schul- und Lehrküchen. Darüber hinaus werden Maßnahmen im Bereich nachhaltiger Mobilität gefördert. Hierzu zählen u. a. die Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen und Radabstellanlagen, die Einrichtung von Wegweisungssystemen für den Radverkehr, die Ergänzung vorhandener Radwegenetze und die LED-Beleuchtung der neu errichteten Radwege.

Anträge können vom 1. Januar bis 31. März und vom 1. Juli bis 30. September 2018 beim Projektträger Jülich gestellt werden.

Auskunft und telefonische Beratung:

Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz
Deutsches Institut für Urbanistik
Zimmerstr. 13-15 | 10969 Berlin
Telefon: 030/39001-170
Fax: 030/39001-241
E-Mail: www.klimaschutz.de/kommunen 

17.01.2018 | Pressemitteilung Nr. 008/18 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM7667
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