Internationale Fachtagung zur Stilllegung von Atomanlagen in eröffnet

14.10.2002
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 258/02
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005

Eine internationale Fachtagung zur Stilllegung nuklearer Anlagen veranstaltet die internationale Atomenergie-Organisation IAEO vom 14. bis 18. Oktober 2002 in Berlin. Präsident der Konferenzist der Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit im Bundesumweltministerium, Wolfgang Renneberg.

Durch die gesetzliche Verankerung des Atomausstiegs kommen der Stilllegung und Beseitigung von Atomanlagen in Deutschland eine erhöhte Bedeutung zu. "Der Atomausstieg hat aber schon vielfrüher begonnen. Seit mehr als 20 Jahren haben die deutschen Atomkraftwerksbetreiber keine neuen Betriebsgenehmigungen mehr beantragt", sagte Renneberg in seiner Eröffnungsrede. In derBundesrepublik befinden sich derzeit 17 Atomreaktoren in verschiedenen Stadien der Stillegung. Deutschland hat mittlerweile auch im internationalen Vergleich auf diesem Feld beträchtlicheErfahrung vorzuweisen.

Renneberg betonte die Notwendigkeit zur Erarbeitung und Verankerung internationaler Sicherheitsstandards. "Die IAEO spielt hierbei seit vielen Jahren eine wichtige Rolle, wir wolle sie dabeiunterstützen, wo wir können", so der BMU-Abteilungsleiter. Die Finanzierung der Maßnahmen zur Stillegung nuklearer Anlagen erscheint auf internationaler Ebene als besondersdrängendes Problem. Es gibt etwa Länder, in denen keine Rückstellungen für diese Zwecke existieren oder in denen nicht klar ist, ob die Rücklagen zu gegebener Zeitverfügbar sein werden. Es müsse verhindert werden, dass nukleare Hinterlassenschaften zu einer ernsthaften Bedrohung für Mensch und Umwelt werden, weil aus finanziellen Gründennicht angemessen mit ihnen umgegangen wird.

Ein weiteres wichtiges Thema der Konferenz ist die Frage, unter welchen Bedingungen nach Ansicht der internationalen Experten Stoffe oder Gebäude aus der strahlenschutzrechtlichenÜberwachung entlassen werden können. In der Bundesrepublik ist diese sogenannte "Freigabe" vor gut einem Jahr durch die Strahlenschutzverordnung erstmals umfassend geregelt worden. "Es gehtdarum, auch international die Grenze zu definieren zwischen Materialien, die als radioaktiv und solchen, die nicht-radioaktiv anzusehen sind", so Renneberg.

14.10.2002 | Pressemitteilung 258/02 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM1789
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