Hendricks:"Klimaabkommen im Luftverkehr ist nur ein erster Schritt"

08.10.2016
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 243/16
Thema: Internationales
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Internationale Zivilluftfahrt-Organisation ICAO einigt sich auf Klimagasauslgeich

Internationale Zivilluftfahrt-Organisation ICAO einigt sich auf Klimagasauslgeich

Nach einem Beschluss der UN-Luftfahrtorganisation ICAO werden die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zukünftig kompensiert werden müssen. Nach der Verabschiedung des Pariser Klimaabkommens gibt es damit erstmals einen branchenbezogenen Klimaschutzmechanismus. Darüber hinaus kann jeder Einzelstaat weitere Klimaschutzmaßnahmen für den Luftverkehr ergreifen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sieht in der Einigung der ICAO einen ersten Schritt, dem weitere folgen müssen, um die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen im Luftverkehr zu begrenzen.

Hendricks: "Die Vereinbarung der ICAO zeigt, dass globale Klimaschutzmaßnahmen für einen Wirtschaftssektor möglich sind. Das halte ich für ein wichtiges Signal, auch wenn ich mir ein höheres Ambitionsniveau gewünscht hätte. Wir haben noch viel zu tun, um den Luftverkehr auf einen anspruchsvolleren Klimakurs zu bringen."

Die ICAO will ab 2020 ein kohlenstoffneutrales Wachstum erreichen. Dazu wurde eine so genannte globale marktbasierte Maßnahme (GBMB) vereinbart, die nach einem Stufensystem funktioniert und eine schrittweise Kompensation der Treibhausgasemissionen im Luftverkehr vorsieht. Es soll 2021 zunächst auf freiwilliger Basis starten. Bis zum Ende der ICAO-Versammlung 2016 hatten sich bereits 65 Staaten bereit erklärt, an diesem System teilzunehmen, was einem Anteil von circa 86 Prozent der Weltluftverkehrsleistung entspricht. Darunter sind alle EU-Mitgliedstaaten, die USA und China. Ab 2027 ist das System für alle ICAO-Mitgliedstaaten und deren Airlines verpflichtend. Für einige Entwicklungs- und Schwellenländer sowie für Staaten, deren Fluggesellschaften nur eine sehr geringe Menge an Transportleistung erbringen, gibt es Ausnahmeregeln. Nach den bisherigen Zusagen werden damit rund 80 Prozent des Wachstums der CO2-Emissionen des internationalen Luftverkehrs zwischen 2020 und 2035 durch wirksame Klimaschutzmaßnahmen kompensiert.

Um die Ziele des Pariser Weltklimaabkommens zu erreichen, ist eine langfristige Strategie zur Dekarbonisierung des gesamten Verkehrs notwendig. Die GMBM ist ein wichtiger Teil davon. Strombasierte Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien bieten für die Luftfahrtbranche zukünftig eine weitere vielversprechende Option. Hendricks: "Es kommt nun darauf an, die Klimaschutzmaßnahmen der Luftfahrtbranche robust und global verbindlich umzusetzen. Hier sind neben den einzelnen Mitgliedstaaten das ICAO-Umweltkomitee sowie der ICAO-Rat gefordert. Deutschland hat sich dazu bereit erklärt, andere Staaten beim Umsetzen der Maßnahmen zu unterstützen."

Zudem wird es Staaten auch weiterhin möglich sein, eigene klimapolitische Maßnahmen im Luftverkehr zu beschließen. In Kürze wird die EU-Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht vorlegen, in dem das ICAO-Ergebnis bewertet und ein Vorschlag für die weitere Ausgestaltung des Europäischen Emissionshandels unterbreitet wird.

08.10.2016 | Pressemitteilung Nr. 243/16 | Internationales
https://www.bmuv.de/PM6707
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