Hendricks legt Eckpunkte für Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vor

28.04.2014
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 071/14
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Hendricks legt Eckpunkte für Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vor

Mit dem Versand von ersten Eckpunkten an die anderen Ressorts und die Bundesländer hat das Bundesumweltministerium das Startsignal für die Erarbeitung des "Aktionsprogramms Klimaschutz 2020" gegeben. Das Aktionsprogramm soll für alle Sektoren Maßnahmen benennen, die die Erreichung des deutschen Klimaschutzziels für 2020 sicherstellen. Bis dahin sollen die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber 1990 sinken.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Das Aktionsprogramm beginnt mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme: Ohne zusätzliche Maßnahmen schaffen wir 33 Prozent Treibhausgasminderung. Wir haben uns aber im Koalitionsvertrag zum 40-Prozent-Ziel bis 2020 bekannt. Das ist ein zentraler Meilenstein für den Klimaschutz. Diese Lücke will ich gemeinsam mit meinen Kabinettskollegen schließen."

Die heute versandten Eckpunkte markieren hierfür den Startpunkt: Sie beschreiben die Ausgangslage und den daraus resultierenden Handlungsbedarf, umreißen die Minderungspotentiale der einzelnen Sektoren und skizzieren das weitere Vorgehen zur Formulierung des Maßnahmenprogramms. Dabei bestehen grundsätzlich in allen Sektoren technisch-wirtschaftliche Potentiale für zusätzliche Minderungen.

"Es gibt viele Bereiche, in denen wir noch mehr für den Klimaschutz tun können. Ein zentraler Punkt ist die schnelle Reparatur des europäischen Emissionshandels, für die wir uns gemeinsam in Brüssel einsetzen. Wir wollen aber auch in allen anderen relevanten Sektoren nach effizienten Lösungen für mehr Klimaschutz suchen", so Hendricks.

Als Sektor mit den höchsten Treibhausgasemissionen und den größten Minderungspotentialen muss die Energiewirtschaft einen entscheidenden Beitrag zur Schließung der Lücke leisten. Neben einer anspruchsvollen Reform des Emissionshandels deutlich vor 2020 stehen hier die energiewirtschaftlichen Weichenstellungen im Kontext der Energiewende sowie der Entwicklungspfad des konventionellen Kraftwerksparks im Fokus. Aber auch in den Sektoren "Haushalte" und "Gewerbe, Handel, Dienstleistungen", deren Emissionen fast ausschließlich im Gebäudebereich anfallen, bestehen noch große Potentiale. Weitere Handlungsfelder finden sich im Verkehrssektor, der Industrie, der Landwirtschaft sowie der Abfall- und Kreislaufwirtschaft.

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Aktionsprogramms sollen Anfang Mai in einem ersten Ressortgespräch diskutiert werden. Bis zum Herbst soll dann ein konkretes Maßnahmenprogramm erarbeitet werden, das die erforderlichen Beiträge zur Schließung der Lücke zum 2020-Ziel liefert. Neben intensiven Ressortgesprächen sind hierfür in den nächsten Monaten verschiedene Dialogveranstaltungen geplant. "Die Umsetzung wird eine Kraftanstrengung für uns alle. Darum möchte ich auch Länder, Kommunen und gesellschaftliche Gruppen zur Mitarbeit gewinnen", so die Ministerin.

Aufbauend auf dem Aktionsprogramm wird die Bundesregierung 2016 einen nationalen "Klimaschutzplan 2050" beschließen. Der Klimaschutzplan wird die langfristen Klimaschutzziele stärker in den Blick nehmen und in einem breiten Dialogprozess erarbeitet werden. Für das Jahr 2050 haben sich sowohl die Europäische Union als auch die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Treibhausgase um bis zu 95 Prozent gegenüber 1990 senken. Der kürzlich vorgelegte Bericht des Weltklimarats IPCC bestätigt die ehrgeizigen Ziele Europas und Deutschlands.

28.04.2014 | Pressemitteilung Nr. 071/14 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM5607
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