Heinen-Esser: Internationales Abkommen zur Verhinderung von Biopiraterie rückt näher

11.03.2010
Blauer Himmel mit Wolken
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 034/10
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Mit wichtigen Vorarbeiten für die internationalen Verhandlungen über eine völkerrechtlich verbindliche Regelung zum Zugang zu natürlichen Ressourcen und zum fairen Vorteilsausgleich ist eine Konferenz in Windhuk (Namibia) zu Ende

Mit wichtigen Vorarbeiten für die internationalen Verhandlungen über eine völkerrechtlich verbindliche Regelung zum Zugang zu natürlichen Ressourcen und zum fairen Vorteilsausgleich ist eine Konferenz in Windhuk (Namibia) zu Ende gegangen. Im Mittelpunkt stand ein gerechterer Vorteilsausgleich für die Nutzung biologischer Vielfalt, der auf der nächsten Vertragsstaatenkonferenz im Oktober in Nagoya (Japan) verabschiedet werden soll. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Ursula Heinen-Esser, sagte zu Abschluss der Konferenz: "18 Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) muss es uns endlich gelingen, völkerrechtlich verbindliche Vereinbarungen zur Verhinderung von Biopiraterie zu verabschieden. Dies ist einer der Schwerpunkte der deutschen CBD-Präsidentschaft . Es darf nicht sein, dass sich unsere afrikanischen Partner und deren indigene und lokale Bevölkerungsgruppen jahrelang für den Schutz ihrer biologischen Vielfalt engagieren, keinerlei Ausgleichsleistungen dafür erhalten und noch nicht einmal bei den Gewinnen beteiligt werden, die bei der Nutzung dieser Ressourcen entstehen."

Vom 8. bis 10. März 2010 hatte die Regierung Nambias in Zusammenarbeit mit dem afrikanischen Ministerrat für Umwelt (AMCEM) die Umweltminister Afrikas zu dieser Konferenz nach Windhuk eingeladen. Unterstützt wurde die Veranstaltung von Dänemark sowie der von Deutschland ins Leben gerufenen Initiative zur Unterstützung dieser Länder im Kampf gegen Biopiraterie. Hauptziel der Veranstaltung war es, den afrikanischen Vertretern Gelegenheit zur inhaltlichen Vorbereitung und Positionierung für die anstehenden Verhandlungen über eine völkerrechtlich verbindliche Regelung zum Zugang zu biologischen Ressourcen und zu einem gerechteren Vorteilsausgleich unter der CBD-Konvention zu geben.

Die afrikanischen Länder verfügen über einen einzigartigen Reichtum an biologischer Vielfalt. Über Jahre - so ihr Vorwurf an die Industriestaaten und Unternehmen - wurden diese natürlichen Ressourcen sowie das traditionelle Wissen über die Heilwirkung dieser Substanzen kommerziell und industriell genutzt und vermarktet, ohne die Besitzer an den Gewinnen angemessen zu beteiligen. So nutzen Pharmaunternehmen zum Beispiel den afrikanischen Hoodia-Kaktus als Rohstoff für ein Naturheilmittel zur Appetitszügelung und machen damit gute Geschäfte. Doch diejenigen, die das Wissen von der Wirkung des Hoodia-Kaktus zuerst entdeckten, die Buschleute Südafrikas (San), und denen somit das Patent darauf eigentlich zustünde, hatten von diesen Profiten so gut wie nichts, obwohl die CBD einen gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung solcher Ressourcen fordert.

Heinen-Esser: "Die deutsche CBD Präsidentschaft wird sich auch weiterhin für einen konstruktiven Dialog der Verhandlungspartner in der verbleibenden Zeit zur nächsten Vertragsstaatenkonferenz in Nagoya einsetzen, um dort die Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen."

11.03.2010 | Pressemitteilung Nr. 034/10 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM4567
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