Grenzüberschreitende Umweltprüfung wird klarer geregelt

11.04.2006
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 076/06
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Sigmar Gabriel
Amtszeit: 22.11.2005 - 28.10.2009
16. Wahlperiode: 22.11.2005 - 28.10.2009
Deutschland und Polen unterzeichnen Vereinbarung zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung

Deutschland und Polen unterzeichnen Vereinbarung zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Prüfung möglicher Umweltauswirkungen von Großvorhaben in Deutschland und Polen auf die jeweils andere Seite wird künftig klarer geregelt. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und sein polnischer Amtskollege Professor Jan Szyszko zum Abschluss des 12. Deutsch-Polnischen Umweltrates heute in Neuhardenberg (Brandenburg). Gabriel: "Die möglichen Umweltauswirkungen eines Vorhabens beschränken sich häufig nicht auf das eigene Staatsgebiet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung sorgt für Transparenz und ist die Voraussetzung dafür, Akzeptanz in der Bevölkerung zu schaffen. Die Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt für die reibungslose Zusammenarbeit beider Länder." Weitere Schwerpunkte der Beratungen waren der Natur- und Klimaschutz, der vorbeugende Hochwasserschutz sowie die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2007.

Gabriel und Szyszko wollen sich bei der österreichischen Präsidentschaft dafür einsetzen, dass Anfang Juni ein informeller EU-Umweltrat zum Thema Emissionshandel stattfindet. Ziel ist es, ein Verfahren festzulegen, wie die flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls stärker genutzt werden können. Insbesondere sollen Möglichkeiten erweitert werden, dass sich Unternehmen Klimaschutzprojekte im Ausland anrechnen lassen können.

Gabriel kündigte an, dass er die EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft zu einem informellen Umweltrat einladen werde. Die Präsidentschaft soll unter dem Motto "Umwelt/Innovation/Beschäftigung" stehen. Gabriel wies in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der erneuerbaren Energien nicht nur für den Klimaschutz hin, sondern auch für die Schaffung zukunftssicherer Arbeitsplätze. In Deutschland haben hier inzwischen 170.000 Menschen einen Job.

Beide Seiten verabredeten ein deutsch-polnisches Expertentreffen zu dem Thema biologische Vielfalt und zur Einrichtung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Nach Ansicht Gabriels ist dieses Treffen auch wichtig für die Vorbereitung der nächsten Vertragsstaaten-Konferenz zum UN-Übereinkommen zur biologischen Vielfalt, zu der der Bundesumweltminister für 2008 nach Deutschland eingeladen hat.

Gabriel sprach sich – auch mit Blick auf das aktuelle Hochwasser an der Elbe – für eine stärkere Zusammenarbeit beim vorbeugenden Hochwasserschutz aus. "Die unterschiedlichen Interessen bei der Nutzung der großen Flüsse müssen in Einklang gebracht werden. Hochwasserschutz, Naturschutz und wirtschaftliche Nutzung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden," betonte der Bundesumweltminister.

Die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gilt für alle geplanten Industrieanlagen und Großvorhaben wie Verkehrsprojekte, die nach nationalem Recht einer UVP bedürfen und Auswirkungen auf Nachbarstaaten haben können. Die Prüfung möglicher Auswirkungen auf die Umwelt für den jeweiligen Nachbarstaat ist bisher schon vorgeschrieben, die Vorgaben für das Verfahren werden künftig aber klarer und detailliert geregelt. Bundestag und Bundesrat müssen der Vereinbarung, bevor sie in Kraft treten kann, zustimmen.

11.04.2006 | Pressemitteilung Nr. 076/06
https://www.bmuv.de/PM2936
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