Gesetze zum Hochwasserschutz, zum Schutz der Antarktis und zum Schutz vor Legionellen und zur Vermeidung von Quecksilber können in Kraft treten

02.06.2017
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 194/17
Thema: Gesetze/Verordnungen
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Der Bundesrat hat für mehrere Vorhaben des BMUB grünes Licht gegeben: Das Hochwasserschutzgesetz II, die Legionellenverordnung, das Vertragsgesetz zum Übereinkommen von Minamata zur Quecksilbervermeidung und das Antarktis-Haftungsgesetz

Der Bundesrat hat heute für mehrere Vorhaben des Bundesumweltministeriums grünes Licht gegeben: Das Hochwasserschutzgesetz II, die „Legionellenverordnung“, das Vertragsgesetz zum Übereinkommen von Minamata zur Quecksilbervermeidung und das Antarktis-Haftungsgesetz, das den Schutz der Umwelt in der Antarktis verbessern wird.

Mit dem Hochwasserschutzgesetz II sollen Planungen für Hochwasserschutzanlagen und deren Genehmigung und Bau vereinfacht und Klageverfahren gegen solche Anlagen beschleunigt werden. Die Hochwasservorsorge in sogenannten Hochwasser-Risikogebieten, also auch Flächen, die im Falle eines Deichbruchs überflutet werden können, soll verstärkt werden. Die Kommunen können dort Anforderungen zum hochwasserangepassten Bauen im Bebauungsplan festlegen, um künftige Schäden zu vermeiden, z. B. höhere Türschwellen, Sicherung von technischen Einrichtungen. Hierzu wurden die rechtlichen Möglichkeiten der Kommunen im Baugesetzbuch erweitert. Da sich fast Dreiviertel der Sachschäden an Gebäuden auf ausgetretenes Heizöl zurückführen lassen, sieht das Gesetz ein Verbot von neuen Ölheizungsanlagen und die Nachrüstung bestehender Anlagen innerhalb angemessener Fristen vor (in Überschwemmungsgebieten 5 Jahre, in anderen Risikogebieten 15 Jahre). Da, wo ein Ersatz nicht möglich ist, müssen die Öltanks hochwasserfest gemacht werden und z.B. gegen Aufschwemmen gesichert werden.

Das Ziel der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) ist es, die Bildung hoher Legionellen-Konzentrationen in diesen Anlagen zu verhindern und gesundheitliche Risiken in deren Umgebung zu vermeiden. Dazu wird eine Anzeigepflicht für neue und bestehende Anlagen eingeführt. Diese ermöglicht es den lokalen Behörden im Fall eines Legionellen-Ausbruchs schneller und effektiver zu handeln und mögliche Austragungsorte ausfindig zu machen. Zudem müssen die Betreiber dieser Anlagen den Anstieg der Legionellen im Rahmen der Überwachung melden. Das verschafft allen Beteiligten zusätzliche Reaktionszeit bevor es zu einem Ausbruch kommt. Legionellen sind natürlich vorkommende Wasserbakterien, die aus der Umwelt in technische Wassersysteme gelangen und dort in geringen Konzentrationen unvermeidlich sind. Werden sie von Menschen über die Atemluft eingeatmet, können sie zu schweren, teils tödlichen Lungenentzündungen führe

02.06.2017 | Pressemitteilung Nr. 194/17 | Gesetze/Verordnungen
https://www.bmuv.de/PM7150
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