Fast 300 Unternehmen von EEG-Umlage befreit

29.12.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 365/04
Thema: Energieeffizienz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Entlastung für energieintensive Unternehmen sowie Eisen- und Straßenbahnen

Entlastung für energieintensive Unternehmen sowie Eisen- und Straßenbahnen

Fast 300 besonders energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Eisen- und Straßenbahnen in Deutschland können im kommenden Jahr mit erheblichen Entlastungen bei ihren Stromrechnungen rechnen. Pünktlich zum Jahreswechsel hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle heute ihre Anträge nach der besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gebilligt und entsprechende Bescheide versandt.

Die jetzt erteilten Bescheide sind bis Ende 2005 gültig und befreien ihre Empfänger im nächsten Jahr weitgehend von der EEG-Umlage für Strom aus Erneuerbaren Energiequellen. Die geschätzte Netto-Entlastung der energieintensiven Unternehmen liegt bei rund 238 Millionen Euro die Eisen- und Straßenbahnen werden um etwa 15 Millionen Euro entlastet.

Die besondere Ausgleichsregelung wurde Mitte dieses Jahres im Zuge der Novelle des EEG in das Gesetz aufgenommenen. Sie ersetzt eine bis dahin gültige, deutlich enger gefasste Härtefall-Regelung, die seit 2003 von lediglich 66 Unternehmen genutzt wurde. Von der neuen Regelung werden im kommenden Jahr insgesamt 252 besonders energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie 45 Eisen- und Straßenbahnunternehmen begünstigt.

Die Konstruktion der neuen Ausgleichsregel im EEG sorgt für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der begünstigten und denen der nicht begünstigten Stromverbraucher. Damit letztere nicht über Gebühr an den Folgen der Entlastung energieintensiver Unternehmen zu tragen haben, wurde der gesetzlich verankerte so genannte "10 Prozent-Deckel" angewendet und damit ein unverhältnismäßiger Anstieg der EEG-Umlage für die nicht privilegierten Verbraucher verhindert.

29.12.2004 | Pressemitteilung Nr. 365/04 | Energieeffizienz
https://www.bmuv.de/PM2511
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