Der Schutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung als auch der medizinische Strahlenschutz sollen verbessert werden. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich im zuständigen Ausschuss des Europäischen Rats auf einen richtungsweisenden Richtlinienvorschlag verständigt. Dieser Vorschlag berücksichtigt den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand und bezweckt einen umfassenden Strahlenschutz.
Das deutsche Strahlenschutzrecht ist schon seit Jahrzehnten durch europäische Richtlinien geprägt, die ein hohes Schutzniveau gewährleisten. Das Bundesumweltministerium hat in den Verhandlungen wesentlich dazu beigetragen, dass dieses Schutzniveau erhalten bleibt und die Menschen dort besser geschützt werden, wo Defizite erkannt worden sind. Das ist beispielsweise im Bereich der natürlichen Radioaktivität. Damit sorgt das Bundesumweltministerium gemeinsam mit den europäischen Partnern für einen guten Strahlenschutz auf dem neusten Erkenntnisstand. Zugleich wird ermöglicht, dass notwendige Handlungsspielräume auf nationaler Ebene erhalten bleiben.
Zu den wesentlichen, auch auf deutsche Verhandlungspunkte zurückgehenden Neuerungen zählen:
- ein verbesserter Strahlenschutz bei natürlichen radioaktiven Stoffen, die unter bestimmten Umständen ein Gesundheitsrisiko darstellen;
- Maßnahmen und ein Aktionsplan zum Schutz vor dem natürlich vorkommenden radioaktiven Edelgas Radon, das Lungenkrebs verursachen kann;
- Regelungen zur Bewältigung radiologischer Altlasten;
- detaillierte Vorgaben für die Notfallplanung und die verstärkte Kooperation aller Mitgliedsstaaten zum Zweck eines einheitlichen Handelns im Notfall;
- klare Vorgaben für medizinische Früherkennungsuntersuchungen mit Röntgenstrahlung, um nicht erforderliche Röntgenuntersuchungen zu vermeiden.
Mit dem Abschluss der Verhandlungen ist der erste wesentliche Schritt für ein neues europäisches Strahlenschutzrecht getan. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich im September dieses Jahres zu dem Richtlinienvorschlag Stellung nehmen. Anschließend wird der Rat voraussichtlich noch in diesem Herbst die Richtlinie beschließen. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von vier Jahren in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesumweltministerium wird die Chance nutzen, in der nächsten Legislaturperiode das deutsche Strahlenschutzrecht zu vereinfachen und möglichst vollzugsfreundlich zu gestalten.