EU-Richtlinie über die Entsorgung von radioaktiven Abfällen verabschiedet

19.07.2011
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 096/11
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Künftig verbindlicher Rechtsrahmen für alle EU-Mitgliedsstaaten

Künftig verbindlicher Rechtsrahmen für alle EU-Mitgliedsstaaten

Der Rat hat heute eine Richtlinie für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle verabschiedet. Diese ergänzt die Richtlinie der Europäischen Union vom 25. Juni 2009 zur Sicherheit von kerntechnischen Einrichtungen (2009/71/EURATOM) und stellt die Umsetzung des zweiten Teils des von der Kommission im Jahr 2003 präsentierten Nuklearpaketes dar. Das Bundesumweltministerium begrüßt die Richtlinie, weil damit eine europaweite Einigung über die Kriterien für die Entsorgung von Nuklearabfällen erzielt wurde.

Schwerpunkt der Richtlinie ist die Forderung an jeden EU-Mitgliedsstaat, einen nationalen Entsorgungsplan aufzustellen, der umfassende Maßnahmen für die Entsorgung der bereits angefallenen und noch anfallenden radioaktiven Abfälle und bestrahlten Brennelemente umfasst. Dieser Plan soll gleichzeitig die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen bei der Entsorgung und der Endlagerung von Atomabfällen gegenüber der Öffentlichkeit gewährleisten. Der jeweilige nationale Entsorgungsplan soll durch eine internationale Expertengruppe überprüft und in regelmäßigen Abständen fortentwickelt werden. Die Richtlinie sieht außerdem vor, dass die Kosten der Entsorgung von Nuklearmüll diejenigen tragen, die das Material erzeugt haben. Ferner werden künftig die von der Internationalen Atomenergie-Organisation entwickelten Sicherheitsstandards rechtsverbindlich.

Deutschland hat sich intensiv an der fachlichen Erörterung dieser Richtlinie beteiligt, die auf eine Initiative der Kommission der Europäischen Union vom 3. November 2010 auf Grundlage der Vorarbeiten der ENSREG (European Nuclear Safety Regulators Group) zurückgeht. Für das ursprünglich von der Kommission vorgesehene Exportverbot für radioaktive Abfälle und bestrahlte Kernelemente in außereuropäische Drittländer fand sich keine Mehrheit im Rat. Die jetzt gefundene Kompromisslösung knüpft die Genehmigung möglicher Exporte zum Zwecke der Endlagerung außerhalb der Europäischen Union allerdings an die Voraussetzungen der vorliegenden Entsorgungsrichtlinie und gewährleistet damit den entsprechenden höchsten Sicherheitsstandard.

Die Bundesregierung wird auf der Basis dieser Richtlinie noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Endlagerung vorlegen. Wie schon beim Ausstieg aus der Kernenergie strebt sie in der zentralen Verantwortungsfrage der Entsorgung radioaktiver Abfälle einen breiten gesellschaftlichen Konsens an.

19.07.2011 | Pressemitteilung Nr. 096/11 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM4935
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