Erneuerbare-Energien-Gesetz tritt in Kraft

30.07.2004
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 231/04
Thema: Energieeffizienz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
15. Wahlperiode: 22.10.2002 - 22.11.2005
Bundesumweltminister Trittin: Wirksamer Klimaschutz und Innovationsmotor für die Wirtschaft

Bundesumweltminister Trittin: Wirksamer Klimaschutz und Innovationsmotor für die Wirtschaft

Am 1. August 2004 tritt das fortentwickelte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Es wird morgen im Bundesgesetzblatt verkündet. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Das neue EEG bietet einen verlässlichen Rechtsrahmen für Investitionen in Solarenergie, Wind- und Wasserkraft, Bioenergie und Geothermie. Die Novelle sichert eine erfolgreiche Entwicklung, die bei den erneuerbaren Energien bereits jetzt zu 120.000 Arbeitsplätzen und zu einem jährlichen Umsatzvolumen von 10 Milliarden Euro in Deutschland geführt hat. Das EEG gehört damit weltweit zu den wirkungsvollsten Klimaschutz-Instrumenten. Es ist Motor für Innovationen und erhöht die Exportchancen für deutsche Technik." Die neuen, stärker differenzierten Vergütungssätze sinken im Laufe der Jahre, was für Kosteneffizienz der Erneuerbaren sorgt. Trittin: "Es bleibt dabei, dass die Förderung erneuerbarer Energien einen durchschnittlichen Haushalt nur rund 1 Euro im Monat kostet - so viel wie eine Kugel Eis."

Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens 12,5 Prozent bis 2010 und auf mindestens 20 Prozent bis 2020 zu steigern. Damit dies gelingt, werden die Rahmenbedingungen für die Einspeisung, Übertragung und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energien deutlich verbessert.

Der wirksame Klimaschutz des EEG wird durch folgende Zahlen deutlich: Im Jahr 2003 wurden etwa 23 Millionen Tonnen (t) Kohlendioxid infolge des EEG eingespart, durch die Nutzung der erneuerbaren Energien insgesamt (Strom, Wärme und Treibstoffe) rund 53 Mio. t. Für das Jahr 2010 wird geschätzt, dass allein durch das EEG über 40 Mio. t CO2 vermieden werden, insgesamt durch die Nutzung erneuerbarer Energien rund 80 Mio. t.

Das neue EEG wird morgen im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I, S. 1918 ff) und tritt damit am 1. August 2004 in Kraft. Der Text des neuen EEG sowie die Begründung und Hintergrundpapiere zur Erläuterung sind ab morgen, 31. Juli 2004, unter www.erneuerbare-energien.de im Internet verfügbar.

30.07.2004 | Pressemitteilung Nr. 231/04 | Energieeffizienz
https://www.bmuv.de/PM2376
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