Deutschland fordert umweltverträglichen Rückbau‎ ausgedienter Ölplattformen

17.10.2019
Ölplattform
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 181/19
Thema: Meeresschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Zum Schutz des Nordost-Atlantiks beantragt die Bundesregierung eine Sondersitzung der OSPAR-Kommission.

Bundesregierung beantragt Sondersitzung der OSPAR-Kommission zum Schutz des Nordost-Atlantik

Deutschland setzt sich für den vollständigen Abbau mehrerer ausgedienter Ölförderplattformen in der Nordsee ein. Die Firma Shell plant mehrere solcher Plattformen im sogenannten Brent-Ölfeld in der nördlichen Nordsee nach ihrer Außerdienststellung zurückzulassen. Das Vereinigte Königreich hat im Januar dieses Jahres darüber informiert und angekündigt, Shell eine Ausnahmegenehmigung vom grundsätzlichen Gebot des vollständigen Rückbaus solcher ausgedienter Förderplattformen zu erteilen. Dem hat Deutschland im April 2019 im Rahmen der OSPAR-Kooperation zum Schutz der Nordsee widersprochen. Die OSPAR-Vertragsparteien werden sich daher am 18. Oktober im Rahmen einer Sondersitzung der OSPAR-Kommission eingehend mit den Plänen von Shell befassen. Die Sondersitzung wurde von Deutschland beantragt, mit Unterstützung von Belgien, den Niederlanden, der EU, Schweden und Luxemburg. OSPAR steht für das regionale Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz des Nordostatlantiks. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth wird dabei die Position der Bundesregierung vertreten.

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth: "25 Jahre nach dem – am Ende nicht umgesetzten – Vorhaben der Firma Shell, den Öltank 'Brent Spar' nach seiner Außerdienststellung schlicht im Nordostatlantik zu versenken, wird diese OSPAR-Sondersitzung zum Lackmustest für die OSPAR-Staaten: Wir schaffen einen Präzedenzfall. Erstmals gelangt der seinerzeit im Lichte der Brent-Spar-Aktion ausgehandelte OSPAR-Beschluss zur Anwendung, und in den kommenden Jahren stehen eine Vielzahl von Plattformen zur Außerbetriebnahme an. Ich hoffe, dass sich alle Vertragsparteien ihrer Verantwortung bewusst sind und ohne Ausnahme die aktuellen Shell-Pläne ablehnen. Andernfalls würden wir unvorhersehbaren ökologischen Konsequenzen Tür und Tor öffnen."

Nach den Plänen von Shell sollen die Tragekonstruktionen der Stahlgerüst-Plattform Brent Alpha sowie der Schwerkraftfundament-Plattformen Bravo, Charlie und Delta in der Nordsee zurückgelassen werden. Dies soll zudem für 62 großvolumige Betonbehälter mit zirka 640.000 m3 ölhaltigem Wasser und zirka 41.000 m3 Öl-Sandgemische am Meeresgrund gelten. Nach Schätzungen der Fa. Shell entspricht dies einer Gesamtmenge von zirka 11.000 Tonnen Rohöl. Die Behälter werden Prognosen zufolge in zirka 500 Jahren durch Zerfall auseinanderbrechen und das enthaltene Öl ins Meer freisetzen.

Die Bundesregierung hält das Belassen von 11.000 Tonnen Rohöl in den Plattformen und den Verbleib der Plattformen im Nordostatlantik für inakzeptabel. Sie stützt sich dabei unter anderem auf ein in Auftrag gegebenes unabhängiges Expertengutachten.

Ein Absaugen der ölhaltigen Flüssigkeiten und Sedimente ist technisch grundsätzlich durchführbar. Das belegen auch unabhängige Gutachten. Diese belegen ebenso, dass Shell den Rückbau der Konstruktionen nicht ausreichend geprüft habe. Ein Rückbau bis unter 55 Meter Wassertiefe ist aus deutscher Sicht notwendig, da sie eine ernstzunehmende Gefahr für die Schifffahrt und die Fischerei und auf lange Sicht damit auch eine potentielle Umweltgefahr darstellen.

Die Bundesregierung hat daher erstmals eine Sondersitzung der OSPAR-Vertragsstaaten beantragt – mit Unterstützung von Belgien, den Niederlanden, der EU, Schweden und Luxemburg –, um sich eingehend mit den Plänen von Shell zu befassen.

Die Sitzung wird im Kreise der Vertragsstaaten sowie Beobachter-Organisationen (Industrie- und Umweltverbänden) unter Leitung des OSPAR-Vorsitzlandes Irland in London stattfinden. Auch die Niederlande haben mittlerweile ein unabhängiges Gutachten vorgelegt, dass den Rückbau der Ölplattformen vollumfänglich empfiehlt.

Die einschlägige Vorgabe zum grundsätzlichen Rückbau ergibt sich aus einem Beschluss der OSPAR-Kommission aus dem Jahr 1998. Neben Deutschland und dem Vereinigten Königreich sind alle europäischen Nordostatlantik- und Nordseeanrainerstaaten sowie die EU-Vertragsparteien des zugrundeliegenden rechtlich verbindlichen Übereinkommens.

Gutachten

  • Überprüfung der Ausnahmeregelung für die Stilllegung von Shell / Exxon Brent und des entsprechenden Vorschlags der britischen BEIS - BMU-Expertenbewertung zum Plan, stillgelegte Ölplattformen im Nordostatlantik an Ort und Stelle zu lassen (englisch)

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17.10.2019 | Pressemitteilung Nr. 181/19 | Meeresschutz
https://www.bmuv.de/PM8758
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