Deutsche Öffentlichkeit wird erneut beteiligt

06.02.2012
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 008/12
Thema: Kernenergieprogramm Polen / SUP
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Norbert Röttgen
Amtszeit: 28.10.2009 - 22.05.2012
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Stellungnahmen zum Entwurf des polnischen Kernenergieprogramms bis zum 27. Februar möglich

Stellungnahmen zum Entwurf des polnischen Kernenergieprogramms bis zum 27. Februar möglich

Die deutsche Öffentlichkeit und die deutschen Behörden haben ab heute nochmals die Möglichkeit, zum Entwurf des polnischen Kernenergieprogramms Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen können in deutscher Sprache bis zum 27. Februar beim Wirtschaftsministerium in Polen abgegeben werden. Die erneute Beteiligung wird aufgrund einer Änderung der Dokumentation zum Strategischen Umweltprüfungsverfahren (SUP-Verfahren) durchgeführt. Die deutsche Öffentlichkeit konnte bereits vom 5. Oktober 2011 bis zum 4.Januar 2012 zum Entwurf Stellungnahmen abgeben.

Die Republik Polen plant auf der Grundlage des Programmentwurfs die Kernenergienutzung zum Zecke der Stromerzeugung. Mit der Übersendung überarbeiteter Unterlagen Anfang Januar 2012 wird die Dokumentation insbesondere durch die Aufnahme des Standortes Gąski als weiterer möglicher Standort für den Bau eines neuen Kernkraftwerkes in Polen ergänzt. Gąski liegt an der Ostsee in der Wojewodschaft Westpommern. Das Bundesumweltministerium erklärte gegenüber der zuständigen polnischen Behörde, dass aufgrund der Programmänderung eine erneute deutsche Beteiligung an dem grenzüberschreitenden Verfahren erfolgen wird.

Die von der polnischen Behörde zur Änderung des polnischen Kernenergieprogrammentwurfs sowie der Dokumentation zum Strategischen Umweltprüfungsverfahren übersandten verfahrensrelevanten Unterlagen stehen auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums als Download zur Verfügung.

Stellungnahmen bzw. Eingaben können die deutsche Öffentlichkeit und die deutschen Behörden in deutscher Sprache bis zum 27. Februar 2012 unmittelbar bei der zuständigen polnischen Behörde einreichen (Frau Unterstaatssekretärin Hanna Trojanowska, Regierungsbevollmächtigte für Kernkraft in Polen, Wirtschaftsministerium der Republik Polen, Plac Trzech Krzyży 3/5, 00-507 Warszawa, Polen).

Weitere Informationen

Dokumente und Hintergrund: Grenzüberschreitendes Strategisches Umweltprüfungsverfahren (SUP-Verfahren) zur Änderung des Polnisches Kernenergieprogramm-
entwurfs 

06.02.2012 | Pressemitteilung Nr. 008/12 | Kernenergieprogramm Polen / SUP
https://www.bmuv.de/PM5057
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