Bundesumweltministerium verstärkt Förderung des kommunalen Klimaschutzes

01.10.2018
Luftaufnahme der Kleinstadt Bad Belzig
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 189/18
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Das BMU veröffentlichte am 1. Oktober die novellierte Kommunalrichtlinie, mit der seit dem Jahr 2008 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im kommunalen Umfeld gefördert wird.

Neufassung der Kommunalrichtlinie tritt mit vielen neuen Förderschwerpunkten zum 1. Januar 2019 in Kraft

Das Bundesumweltministerium veröffentlicht heute die novellierte Kommunalrichtlinie, mit der seit dem Jahr 2008 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im kommunalen Umfeld gefördert wird. Neue Förderungen, zum Beispiel für kommunales Energiemanagement, die Verbesserung des Radverkehrs, intelligente Verkehrssteuerung, Abfallentsorgung oder Abwasseranlagen, sollen ab dem 1. Januar neue Anreize für Klimaschutz in Kommunen schaffen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Wir wollen die Kommunen noch stärker beim Klimaschutz machen. Klimaschutz macht sich bezahlt, zum Beispiel durch geringere Energiekosten, und kann zu einer lebenswerteren Gestaltung unserer Städte und Gemeinden beitragen. Kommunen sind wichtige Partner im Klimaschutz – deshalb fördern wir sie."

Mit der Kommunalrichtlinie fördert das Bundesumweltministerium seit zehn Jahren erfolgreich den Klimaschutz in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Über 12.500 Projekte in mehr als 3000 Kommunen sind bereits gefördert worden. Zusätzliche Investitionen von mehr als 900 Millionen Euro wurden ausgelöst. Ab dem 1. Januar 2019 erhalten Kommunen noch mehr Gelegenheiten, sich für den Klimaschutz stark zu machen. Dazu ist die Kommunalrichtlinie umfassend neugestaltet und erweitert worden.

Die neue Kommunalrichtlinie bietet Förderung für nachhaltige Mobilität, zum Beispiel für den Bau neuer Radwege oder die Nutzung smarter Datenquellen für eine intelligente Verkehrssteuerung. Um die Optimierung des Energieverbrauchs in Kommunen zu verbessern, wird künftig die Einführung von kommunalem Energiemanagement gefördert. Auch eine klimafreundlichere Abwasserbehandlung in Kläranlagen gehört zu den neuen Angeboten. Neu ist zudem die Förderung für die Sammlung von Garten- und Grünabfällen, Bio-Vergärungsanlagen und Anlagen zur Trinkwasserversorgung.

Die bestehende Förderung, etwa für energieeffiziente Beleuchtungstechnologien oder die Anstellung von Klimaschutzmanagerinnen und -managern, bleibt erhalten. Finanzschwache Kommunen, Bildungsträger und Sportvereine unterstützt das Bundesumweltministerium auch weiterhin mit erhöhten Zuschüssen.

Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenfreie Beratung an (telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de).

01.10.2018 | Pressemitteilung Nr. 189/18 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM8116
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