Bundesumweltministerium unterstützt Kommunen bei der Entwicklung von neuen Klimaschutz-Projekten

07.09.2020
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 142/20
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Damit Kommunen angesichts der Corona-Pandemie im Klimaschutz handlungsfähig bleiben, baut das Bundesumweltministerium das bestehende Beratungsangebot zum kommunalen Förderprogramm "Kommunalrichtlinie" aus.

Damit Kommunen angesichts der Corona-Pandemie im Klimaschutz handlungsfähig bleiben, baut das Bundesumweltministerium das bestehende Beratungsangebot zum kommunalen Förderprogramm "Kommunalrichtlinie" aus. Antragspaten, online Sprechstunden und umfangreiche Telefonberatung sollen sicherstellen, dass Kommunen schnell und unkompliziert Fördermittel erhalten können.

Der Hintergrund: Klimaschutz ist nur mit kommunalem Engagement möglich. Förderprogramme spielen dabei eine wichtige Rolle. Bei der Antragstellung wird Personal benötigt, das in vielen Kommunen durch die Corona-Pandemie gebunden ist.

Damit trotzdem möglichst viele Kommunen von den im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms verbesserten Förderbedingungen der Kommunalrichtlinie profitieren, baut das Bundesumweltministerium das bestehende Beratungsangebot für Antragsteller aus. Erstantragsteller können dann von einem Paten Schritt für Schritt persönlich durch den Antragsprozess begleitet werden. Ab dem 14. September 2020 finden wöchentliche Online-Sprechstunden zu wiederkehrenden Fragestellungen rund um die Beantragung von Fördermitteln statt. Auch die Telefonberatung wird ausgebaut. Mit den Maßnahmen zielt das Bundesumweltministerium darauf ab, Fördermittel für den Klimaschutz schnell und unkompliziert zur Verfügung zu stellen.

Im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms wurden im August 2020 erhebliche Verbesserungen in Kraft gesetzt. Dazu zählen erhöhte Förderquoten sowie die zeitweise Absenkung des zu erbringenden Mindesteigenanteils. Finanzschwache Kommunen werden zum Teil von der Pflicht zur Erbringung eines Eigenanteils befreit, in einigen Fällen wird eine Vollfinanzierung möglich. Anträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie können ganzjährig gestellt werden.

Fragen zur Antragstellung nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) per Telefon unter 030 20199 577 oder per E-Mail entgegen: ptj-ksi(at)fz-juelich.de . Bei allgemeinen Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des BMU kostenlose Beratung an, telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail an: skkk(at)klimaschutz.de .

07.09.2020 | Pressemitteilung Nr. 142/20 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM9204
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