Bundeskabinett beschließt Dosenpfand

02.05.2001
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 084/01
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Jürgen Trittin: Anreiz, verstärkt zu Mehrweg zu greifen / Einwegmüll verschwindet endlich aus der Landschaft

Jürgen Trittin: Anreiz, verstärkt zu Mehrweg zu greifen / Einwegmüll verschwindet endlich aus der Landschaft

Das Bundeskabinett hat heute in Berlin die Novelle der Verpackungsverordnung beschlossen. Wichtigste Neuregelung: Ab 01. Januar 2002 wirdeine Pfandpflicht auf alle ökologisch nachteiligen Verpackungen eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt wird auf Getränkedosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-Kunststoffflaschen (PET) einPfand in Höhe von 0,25 Euro (0,50 Euro ab einem Füllvolumen von 1,5 Liter) erhoben, das bei Rückgabe erstattet wird. Weinflaschen sind davon ausgenommen. BundesumweltministerJürgen Trittin bezeichnete die Novelle als eine gute Lösung für Umwelt, Verbraucher und Wirtschaft. Damit könne der Dosenflut Einhalt geboten werden.

"Das Dosenpfand belastet den Verbraucher finanziell nicht. Es wird ihm zurückgezahlt. Er kann dem Pfand mit dem Griff zur Mehrwegflasche ausweichen und somit ökologisch vorteilhaftenGetränkeverpackungen wieder Vorrang geben. Zugleich verschwinden die für viele Bürger lästigen Dosen und Einwegflaschen endlich von Straßen, Plätzen und aus derLandschaft," sagte Trittin. So kann nicht nur Abfall vermieden, sondern auch die Verwertung der bepfandeten Verpackungen deutlich verbessert werden, da sie sortenrein zurückgenommen werden.

Auch für Handel und Wirtschaft stelle die Pfandpflicht auf Einweg keine unzumutbare Kostenbelastung dar. Nach Berechnungen von Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium sindbei einem Investitionsvolumen von 2,08 Milliarden DM jährliche Zusatzkosten von 1,84 Pfennig pro Verpackung zu erwarten. "Das Dosenpfand ist damit nicht nur ein verbrauchernahes, sondern auchein wirtschaftsverträgliches Instrument, das nicht mit Verboten in den Markt eingreift," sagte Trittin. Es sichere darüber hinaus Arbeitsplätze und Investitionen im Bereich derMehrwegsysteme, in die vor allem mittelständische Unternehmen im Vertrauen auf die Mehrweg-Schutzregelung der Verpackungsverordnung seit Beginn der 90er Jahre investiert haben.

Die Einführung des Dosenpfandes und damit die Novellierung der Verpackungsverordnung wurden notwendig, nachdem seit 1997 die Mehrwegquote von 72 Prozent immer stärker unterschrittenwurde und sich für die Zukunft keine Trendumkehr abgezeichnet hat. Bereits die seit 1991 gültige Verpackungsverordnung sieht für diesen Fall eine Pfanderhebung vor, die voraussichtlichEnde des Jahres greifen würde. Nach gültigem Recht würden dann zwar Bier und Mineralwasser in Dosen bzw. Einwegflaschen vom Pfand betroffen, nicht aber Coladosen. Prinzipiell ist auchein Pfand für Weinflaschen vorgesehen. Deshalb hatte sich Bundesumweltminister Jürgen Trittin für eine praktikable und vor allem für jeden verständliche Lösung - dasPfand auf alle ökologisch nachteiligen Verpackungen - stark gemacht. Mit der Verpackungsnovelle wird zugleich der Getränkekarton als ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungeingestuft und somit von der Pfandpflicht ausgenommen. Das ist die Konsequenz aus einer Ökobilanzstudie des Umweltbundesamtes, die im vergangenen Jahr vorgestellt wurde.

Die Novelle der Verpackungsverordnung muss noch von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden.

02.05.2001 | Pressemitteilung 084/01 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM1234
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