Bund fördert naturnahe Grünflächen in Städten

29.07.2021
Zwei Personen sitzen in einem leeren Park in Berlin-Kreuzberg
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 185/21
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Das Bundesumweltministerium weitet seine Förderung für mehr Natur- und Grünflächen in Städten aus.

Neuer Förderschwerpunkt Stadtnatur im Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Das Bundesumweltministerium weitet seine Förderung für mehr Natur- und Grünflächen in Städten aus. Stadtnatur ist mehr als grünes Schmuckwerk, Entsprechende Flächen und Anlagen bieten mehr Lebensqualität, Gesundheit und Erholung. Gleichzeitig bieten sie vielen Arten Lebensräume, unter anderem  bedrohten Insekten und Vögeln. Die Bundesregierung hat deshalb bereits den Masterplan Stadtnatur, ein Maßnahmenprogramm für mehr Grün in den Städten, verabschiedet. Mit einem neuen Förderschwerpunkt Stadtnatur im Bundesprogramm Biologische Vielfalt setzt das Bundesumweltministerium jetzt eine zentrale Maßnahme um und fördert innovative Ansätze für mehr biologische Vielfalt in Städten und Gemeinden. Die geförderten Projekte sollen über ihre Region hinaus Wirkung entfalten und weitere Akteure für mehr Natur im urbanen Raum motivieren.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Derzeit leben Dreiviertel der Bevölkerung in Städten und stadtnahen Gebieten. Sie alle profitieren von einer intakten Stadtnatur. Mit Straßenbäumen und Parks, naturnahen Vorgärten, begrünten Dächern und Fassaden wird die Luft sauberer, das Wasser zurückgehalten und gefiltert. Nicht zuletzt hat mehr Grün in der Stadt einen positiven Einfluss auf das Mikroklima in unseren Städten und kann zum Beispiel in Hitzeperioden abkühlend wirken. Alles zusammen verbessert die Lebensqualität. Mit einer großen Vielfalt an Tieren und Pflanzen auch in der Stadt gehen wir gezielt gegen den Artenrückgang vor und schaffen Raum für Naturerfahrung. Deshalb wollen wir mit dem neuen Förderschwerpunkt Städte und Gemeinden auf ihrem Weg zu mehr Natur im urbanen Raum unterstützen.“

Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz: „Städte und Siedlungen beherbergen nicht nur wertvolle Lebensräume vieler Tier- und Pflanzenarten. Natur in der Stadt wirkt als eine grüne Infrastruktur, die unsere Städte auch widerstandsfähiger gegen den Klimawandel und gleichzeitig attraktiv und lebenswert macht. Sich hierfür einzusetzen, lohnt sich für die Natur und für den Menschen. Mit dem neuen Förderschwerpunkt Stadtnatur ergeben sich auch neue Fördermöglichkeiten für Städte und Gemeinden, die eine eigene und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene kommunale Biodiversitätsstrategie erarbeiten und umsetzen wollen.“

Die Förderrichtlinie wurde in dieser Woche veröffentlicht. Kommunen können ab sofort die Förderung von Projektenbeantragen, wenn sie den Anteil an naturnahen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich erhöhen und ein ökologisches Grünflächenmanagement einführen wollen, um die Vielfalt an Naturflächen, Pflanzen-, Tier- und Insektenarten in Städten und Gemeinden zu verbessern. Dazu gehören die Gestaltung und Pflege der Flächen, die Verwendung von gebietseigenem Saat- und Pflanzgut, der Erhalt von Alt- und Biotopbäumen sowie der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und chemische Dünger. Siedlungstypische Arten, wie etwa Mauersegler oder Zwergfledermaus, sollen erhalten und ihre Lebensräume entwickelt und vernetzt werden. Die Projektmaßnahmen sollen Natur für die Menschen erlebbar machen und dazu beitragen sie kennenzulernen, sie mitzugestalten und als Begegnungsraum zu nutzen.

Zur Umsetzung der Ziele auf lokaler Ebene werden zudem die Erstellung und Umsetzung kommunaler Strategien zur biologischen Vielfalt einschließlich beispielhafter Maßnahmen sowie der Einsatz von Biodiversitätsmanagerinnen und Biodiversitätsmanager gefördert. Dies ermöglicht Kommunen, sich in relevanten Handlungsfeldern strategisch aufzustellen, um den Herausforderungen des globalen Verlustes an Biodiversität lokal zu begegnen und eigene Handlungsmöglichkeiten zu identifizieren.

Weitere Informationen zum neuen Förderschwerpunkt Stadtnatur, zur Antragstellung und Details zur Förderung von kommunalen Biodiversitätsstrategien oder von kommunalen Biodiversitätsmanagerinnen und Biodiversitätsmanager erhalten Sie beim Programmbüro der Bundesprogramms Biologische Vielfalt.

Darüber hinaus findet am 13. September 2021 eine digitale Infoveranstaltung zum neuen Förderschwerpunkt Stadtnatur statt. Details zur Anmeldung sind in Kürze ebenfalls auf der Homepage des Bundesprogramms Biologische Vielfalt nachzulesen.

Zehn Jahre Bundesprogramm Biologische Vielfalt – #10jahrebpbv

Seit zehn Jahren unterstützt das Bundesprogramm Biologische Vielfalt die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS). Am 15. Februar 2011 wurde die Förderrichtlinie des größten deutschen Förderprogramms für den Naturschutz veröffentlicht, seitdem sind rund 120 Millionen Euro Bundesmittel in mehr als 120 Projekte mit 314 Teilvorhaben geflossen, die bundesweit zum Schutz von Arten, Lebensräumen und Ökosystemleistungen umgesetzt wurden. Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter Weise umsetzen. Neue Projektideen können jederzeit eingereicht werden. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards hinaus. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Information und Kommunikation tragen dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken.

29.07.2021 | Pressemitteilung Nr. 185/21 | Naturschutz
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesamt für Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM9724
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