BMU und BfS informieren über bevorstehende Ausweisung von Radonvorsorgegebieten durch die Länder

12.10.2020
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 179/20
Thema: Strahlenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Leitung: Svenja Schulze
Amtszeit: 14.03.2018 - 08.12.2021
19. Wahlperiode: 14.03.2018 - 08.12.2021
Bis Ende 2020 weisen die Bundesländer Gebiete aus, in denen Überschreitungen des gesetzlichen Referenzwerts von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft für Radon verstärkt zu erwarten sind.

Bis Jahresende weisen die Bundesländer Gebiete aus, in denen Überschreitungen des gesetzlichen Referenzwerts von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft für Radon verstärkt zu erwarten sind, sogenannte Radonvorsorgegebiete. Mit Blick darauf haben Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth und Dr. Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), heute im Rahmen eines Pressegesprächs über die Wichtigkeit des Schutzes vor dem natürlich vorkommenden radioaktiven Edelgas Radon informiert. Radon ist eine der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs nach dem Rauchen. Durch das modernisierte Strahlenschutzrecht aus dem Jahr 2018 gelten für das gesamte Bundesgebiet weitreichende Regelungen zum Schutz vor Radon. In Radonvorsorgegebieten gelten höhere Anforderungen für den Radonschutz bei Neubauten und Messpflichten an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss.

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth: "Beim Schutz vor Radon sind wir in Deutschland in den letzten Jahren gut vorangekommen und stehen vor dem nächsten wichtigen Schritt. Mit der Ausweisung von Radonvorsorgegebieten durch die Länder können gezielt solche Regionen in den Blick genommen werden, in denen Überschreitungen des Referenzwerts für Radon verstärkt zu erwarten sind und in denen ein größerer Handlungsbedarf besteht. Damit wird auch das öffentliche Bewusstsein geschärft, das für den Radonschutz mindestens so wichtig ist wie die weiteren Maßnahmen von Bund und Ländern."

BfS-Präsidentin Inge Paulini: "Die gesundheitsschädigende Wirkung von Radon ist wissenschaftlich eindeutig nachgewiesen. Trotzdem wird das von Radon ausgehende Risiko oft unterschätzt. Die Ausweisung von Radonvorsorgegebieten ist damit ein wichtiger, aber nicht der einzige Baustein für einen besseren Schutz vor Radon: Um sich und seine Familie vor Radon zu schützen, kann jeder selbst aktiv werden - auch außerhalb der Radonvorsorgegebiete. Deswegen ermutige ich alle, sich mit dem Thema Radon auseinanderzusetzen."

Das radioaktive Edelgas Radon entsteht vor allem beim Zerfall von natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen im Erdboden. Von dort gelangt es in die Luft und kann eingeatmet werden. In der Außenluft verdünnt sich Radon schnell und stellt dort normalerweise kein Problem dar. In der Innenraumluft von Gebäuden kann es sich jedoch anreichern. Wird Radon über einen längeren Zeitraum in höheren Konzentrationen eingeatmet, erhöht sich das Risiko für Lungenkrebs.

In Deutschland ist Radon abhängig von der regionalen Geologie sehr unterschiedlich verteilt. Daher regelt das Strahlenschutzgesetz, dass die Länder bis zum Jahresende Radonvorsorgegebiete ausweisen, in denen Überschreitungen des gesetzlichen Referenzwerts für Radon verstärkt zu erwarten sind. Das bedeutet nicht, dass in Radonvorsorgegebieten in jedem Gebäude der Referenzwert überschritten wird. Und auch außerhalb von Radonvorsorgegebieten können Überschreitungen des Referenzwerts auftreten. In einem Radonvorsorgegebiet ist jedoch die Wahrscheinlichkeit höher als im restlichen Bundesgebiet, dass es zu Überschreitungen des Referenzwerts kommt. Ob ein bestimmtes Gebäude von Referenzwertüberschreitungen betroffen ist, kann nur durch eine Messung festgestellt werden. Radonmessungen sind einfach und kostengünstig durchführbar.

Das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundesamt für Strahlenschutz leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor Radon durch umfangreiche Informationsangebote und durch die Umsetzung des vom BMU im Jahr 2019 veröffentlichten Radonmaßnahmenplans zusammen mit den Ländern. Der Radonmaßnahmenplan beinhaltet beispielsweise Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Schutzes vor Radon im Bereich von Neu- und Bestandsbauten, der Forschung zu Radon und der weiteren Verbesserung der Informationsangebote von Bund und Ländern. Zuletzt hat das BMU im Rahmen der Umsetzung des Radonmaßnahmenplans eine kompakte Broschüre erarbeitet, welche alle wesentlichen Informationen zum Schutz vor Radon enthält und Hinweise auf weiterführenden Informationen bietet.

12.10.2020 | Pressemitteilung Nr. 179/20 | Strahlenschutz
https://www.bmuv.de/PM9269
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