Bericht zeigt Fortschritte beim Schutz der Böden

12.06.2013
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 080/13
Thema: Bodenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Peter Altmaier
Amtszeit: 22.05.2012 - 17.12.2013
17. Wahlperiode: 28.10.2009 - 17.12.2013
Kabinett beschließt Dritten Bodenschutzbericht

Kabinett beschließt Dritten Bodenschutzbericht

Das Bundeskabinett hat heute den Dritten Bodenschutzbericht der Bundesregierung beschlossen. Insbesondere bei der Verringerung von Bodenbelastungen durch Schadstoffe konnten in den letzten Jahren deutliche Fortschritte erzielt werden. Die größte Herausforderung liegt laut Bericht derzeit darin, die Erosion durch Wasser und Wind, Verdichtung und Humusschwund aufzuhalten. Ohne Gegenmaßnahmen können diese Gefahrenquellen dazu führen, dass Böden ihre Aufgaben im Ökosystem nicht mehr ausreichend erfüllen können.

In den vergangenen Jahren lag der Schwerpunkt im Bodenschutz zunächst auf dem Umgang mit Bodenbelastungen durch Schadstoffe. Ziel war es, die von Schadstoffen ausgehende Gefahren für Mensch und Umwelt zu begrenzen. Hier konnten seit dem Inkrafttreten von Bundesbodenschutzgesetz und Bundesbodenschutzverordnung 1998/99 große Fortschritte erzielt werden. Die Erfahrungen daraus werden ausgewertet und zu weiteren Verbesserungen genutzt.

Als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen sind Böden eine wichtige Ressource und haben eine hohe Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Sie dienen der Entwicklung von Städten, Dörfern, Gewerbegebieten und Infrastrukturmaßnahmen. Gleichzeitig sind Böden empfindliche Systeme, die für viele Formen von Belastungen durch den Menschen anfällig sind. Veränderungen laufen in der Regel sehr langsam ab und sind meist nur schwer erkennbar. Sind jedoch erst einmal Schäden eingetreten, sind sie oft nur in geologischen Zeitmaßstäben zu beheben - wenn überhaupt.

Der Deutsche Bundestag hatte am 26.10.2000 die Bundesregierung aufgefordert, einmal pro Legislaturperiode einen Bericht über die erzielten Fortschritte im Bereich des Bodenschutzes vorzulegen. Nach den beiden Berichten aus den Jahren 2002 und 2009 liegt nunmehr der dritte Bodenschutzbericht vor.

12.06.2013 | Pressemitteilung Nr. 080/13 | Bodenschutz
https://www.bmuv.de/PM5373
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