Baurechtsnovelle bietet neue Chancen für vielfältige und lebendige Stadtgesellschaften

10.03.2017
Luftaufnahme des Berliner Stadtbezirks Schöneberg
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 082/17
Thema: Nachhaltigkeit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Am 9. März hat der Bundestag der Novelle des Baurechts zugestimmt. Herzstück der Reform ist die neue Gebietskategorie "Urbanes Gebiet". Darüber hinaus werden die Bedingungen für Ferienwohnungen und Zweitwohnungen klarer geregelt.

Bundestag beschließt Urbanes Gebiet und Klarheit bei Ferienwohnungen

Gestern Abend hat der Bundestag der Novelle des Baurechts zugestimmt. Das von Bundesbauministerin Hendricks vorgeschlagene Gesetzespaket gibt Kommunen neue Instrumente für eine wachstumsorientierte Stadtentwicklungspolitik an die Hand. Herzstück der Reform ist die neue Gebietskategorie "Urbanes Gebiet". Darüber hinaus werden die Bedingungen für Sportplätze, Ferienwohnungen und Zweitwohnungen klarer geregelt.

Hendricks: "Die Baurechtsnovelle schafft neue Möglichkeiten für das Zusammenleben in der Stadt. Sie macht den Weg frei für eine dynamische, zukunftsorientierte Stadtentwicklung. Das urbane Gebiet als Herzstück dieser Novelle schafft neue Perspektiven für eine lebendige und vielfältige Stadtgesellschaft. Kommunen können Wohnen, Arbeiten und Freizeit besser miteinander in Einklang bringen. Diese Mischung erleichtert vielerorts die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum. Mit dem urbanen Gebiet realisieren wir das neue Leitbild unserer Stadtentwicklungspolitik: die funktionsgemischte, nachhaltige europäische Stadt der kurzen Wege."

Gegenüber den herkömmlichen Gebietskategorien wie Wohngebiet, Gewerbegebiet und Mischgebiet schafft das "Urbane Gebiet" mehr Gestaltungsspielraum. Die neue Gebietskategorie erlaubt es, dichter und höher zu bauen.

Die Baurechtsnovelle beendet zudem Rechtsunsicherheiten in vielen Bundesländern bei der Frage, ob insbesondere in Wohngebieten Ferienwohnungen gebaut werden dürfen. Das Gesetz stellt nun klar, dass dies grundsätzlich erlaubt ist. Zugleich erhalten Gemeinden mehr Steuerungsmöglichkeiten. Sie können vor Ort entscheiden, ob im Bebauungsplan Gründe gegen eine Ansiedlung von Ferienwohnungen sprechen.

Schließlich sorgt der Gesetzentwurf für Klarheit über den Umgang mit sogenannten "Rollladen-Siedlungen". Vor allem norddeutsche Urlaubsregionen hatten wegen kaum genutzter Zweitwohnungen Engpässe auf dem Wohnungsmarkt beklagt. Kommunen verfügen künftig über mehr Steuerungsinstrumente für eine sozial verträgliche Entwicklung von Wohngebieten.

10.03.2017 | Pressemitteilung Nr. 082/17 | Nachhaltigkeit
https://www.bmuv.de/PM6952
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