AKW-Betreiber beantragen Aufnahme von Castor-Behältern in Zwischenlager

29.09.2017
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 323/17
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Nach der Neuordnung der Zuständigkeiten für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle organisiert Bundesumweltministerin Barbara Hendricks auch den Betrieb von atomaren Zwischenlagern neu.

Ab heute ist die Gesellschaft für Zwischenlagerung im Bundesbesitz

In die seit Jahren stockende Rückführung des deutschen Atommülls aus Frankreich und England kommt Bewegung. Beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) gingen heute Anträge der deutschen AKW-Betreiber ein, die Atomabfälle aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in standortnahe Zwischenlager einlagern zu dürfen.

Die EVU kommen damit ihrer Verpflichtung nach, die sich aus der von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks durchgesetzten Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung ergibt. Die Anträge beruhen auf dem Rückführungskonzept, auf das sich Hendricks und die vier Atomkonzerne RWE, EON, EnBW und Vattenfall am 19. Juni 2015 verständigt hatten. Derzeit befinden sich noch mittel- und hochradioaktive Abfälle für insgesamt 26 Castoren in Frankreich und England. Die von der Rückführung betroffenen Standortgemeinden Philippsburg, Biblis, Brokdorf und Isar wurden im Vorhinein über die bevorstehenden Antragstellungen informiert.

29.09.2017 | Pressemitteilung Nr. 323/17 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM7397
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