Agrarfrost erhält 760.000 Euro für Abwärmenutzung bei der Herstellung von Pommes Frites und Chips

10.01.2014
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 003/14
Thema: Förderung
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018

Das Bundesumweltministerium fördert ein innovatives Projekt der Agrarfrost GmbH & Co. KG mit rund 760.000 Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm. Das Unternehmen investiert an seinem Standort in Oschersleben (Sachsen-Anhalt) in ein neues Konzept, um aus verschiedenen Produktionsprozessen Abwärme zurückzugewinnen und an anderer Stelle wieder einzuspeisen.

Die Agrarfrost GmbH & Co. KG produziert und vertreibt Kartoffelprodukte wie Pommes Frites, Kroketten, Reibekuchen, Rösti und Chips. Das Unternehmen verarbeitet mehr als 450.000 Tonnen Kartoffeln im Jahr und betreibt am Standort Oschersleben Produktionslinien für Pommes Frites und Chips. Ein Teil der Fritteusen wird mit Nieder- und Hochdruck-Dampf aus einer mit Braunkohlestaub befeuerten Kesselanlage versorgt.

Künftig sollen ein intelligentes Steuerungssystem sowie eine umfangreiche hydraulische Anlagentechnik dazu dienen, die Abwärme effizient an den Stellen, an denen sie anfällt, auszukoppeln und bedarfsgerecht nach Menge und Temperatur zu verteilen. Sie kann sowohl zur Trocknung und Beheizung als auch zur Kälteerzeugung genutzt werden.

Damit kann der Verbrauch an thermischer Energie um rund 46,6 Millionen Kilowattstunden sowie der Stromverbrauch um rund 632.500 Kilowattstunden pro Jahr reduziert werden. Damit werden rund 13.200 Tonnen Kohlendioxidemissionen jährlich vermieden.

Die Technologie ist auf vergleichbare Anlagen der Chips- und Pommes Frites-Produktion, aber auch auf andere Unternehmen in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie übertragbar. Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige, großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.

10.01.2014 | Pressemitteilung Nr. 003/14 | Förderung
https://www.bmuv.de/PM5512
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