Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Nitratrichtlinie erklärt das Bundesumweltministerium

21.06.2018
Statue einer Frau mit einem Gesetzbuch in der Hand, im Hintergrund ist die blaue Flagge  der EU mit ihren gelben Sternen zu sehen.
"Das Urteil des Europäischen Gerichtshof ist eine klare Ansage für sauberes Wasser und gegen Überdüngung durch die Landwirtschaft. Das Urteil führt einen grundsätzlichen Veränderungsbedarf in der Landwirtschaft vor Augen."

"Das Urteil des Europäischen Gerichtshof ist eine klare Ansage für sauberes Wasser und gegen Überdüngung durch die Landwirtschaft. Das Urteil führt einen grundsätzlichen Veränderungsbedarf in der Landwirtschaft vor Augen. Denn um das Nitratproblem zu lösen, reicht es nicht, an den Symptomen zu arbeiten. Es gibt in einigen Regionen zu viele Tiere auf zu wenig Raum. Wir brauchen weniger Intensivtierhaltung und mancherorts einen anderen Umgang mit Gülle. Viele Bauern gehen heute schon bewusst mit Dünger um. Das muss der Weg sein. Neben düngerechtlichen Aspekten ist aber auch entscheidend, dass die EU-Agrarförderung eine umweltfreundliche Landwirtschaft belohnt. Das muss dringend auf die Tagesordnung der anstehenden Reform der EU-Agrarförderung. Hier steht auch die EU-Kommission in der Verantwortung. Sie muss eine konsistente Politik verfolgen und mit dafür sorgen, dass Agrarförderung und Gewässerschutz zusammenpassen. Für das Düngerecht ist das Bundeslandwirtschaftsministerium federführend zuständig. BMU und BMEL werden zeitnah mit der Kommission darüber sprechen, ob und inwieweit die 2017 beschlossenen Änderungen zur Umsetzung des Urteils ausreichen."

Fragen und Antworten zum EuGH-Urteil zur Nitratrichtlinie

Was hat das Gericht geurteilt?

In seinem Urteil kommt das Gericht zu dem Schluss, dass das im Jahr 2014 geltende Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nitratrichtlinie, im Wesentlichen die damals gültige Düngeverordnung, nicht ausreichend war, um die Ziele der Nitratrichtlinie (Verringerung und Vorbeugung des Eintrags von Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen in die Gewässer) zu erreichen. Tatsächlich zeigte der letzte Nitratbericht von 2016 deutlich, dass die Nitratbelastung im Grundwasser trotz der ergriffenen Maßnahmen nicht abgenommen hat. Das 2014 gültige Düngerecht ist 2017 reformiert worden. Nach der Urteilsbegründung sind die Regelungen der alten Düngeverordnung in einer Vielzahl von Punkten nicht mit dem Unionsrecht der Nitratrichtlinie und der dazu bereits ergangenen Rechtsprechung vereinbar. So sind unter anderem die Verbotszeiträume für die Düngerausbringung nicht ausreichend lang und die Lagerkapazität für Gülle ist zu knapp bemessen.

Welche Folgen hat das Urteil?

Deutschland muss nun der EU-Kommission erläutern, inwieweit die neue Düngeverordnung und das neue Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nitratrichtlinie dafür sorgen, dass eine Überdüngung in der Landwirtschaft verhindert wird, damit weniger Nitrat in den Boden und die Gewässer gelangt. Hält die EU-Kommission diese bereits beschlossenen Regeln nicht für ausreichend, muss Deutschland die Düngeverordnung nachbessern. Hierfür ist das Bundeslandwirtschaftsministerium federführend.

Muss Deutschland jetzt Strafe zahlen?

Nein. Dieses Urteil ist nicht mit Strafzahlungen verbunden. Strafzahlungen könnten erst in einem weiteren Gerichtsverfahren verhängt werden, wenn die EU-Kommission der Ansicht ist, dass Deutschland das heutige EuGH-Urteil nicht ausreichend umsetzt.

Was hat Deutschland seit 2014 gemacht, um die Überdüngung vermeiden?

Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die Bundesregierung aufgrund der Entwicklung der Nährstoffgehalte in den Gewässern die Überarbeitung des Aktionsprogramms in Angriff genommen. Ergebnis war das im letzten Sommer in Kraft getretene neue Düngerecht. Durch die neuen und verstärken Maßnahmen wird eine Abnahme der landwirtschaftlich bedingten Nährstoffeinträge in die Gewässer erwartet. Es wird jedoch einige Zeit dauern, bis die neuen Maßnahmen auch im Grundwasser Wirkung zeigen, da Grundwasser ein sehr langsam reagierendes System ist.

Warum ist die Frage für die Umwelt so wichtig?

Das BMU setzt sich für die Einhaltung der Nitratgrenzwerte durch ein ambitioniertes Düngerecht ein. Nur so lässt sich eine gute Qualität des Grundwassers in Deutschland und damit auch unseres Trinkwassers langfristig und kostengünstig erhalten. Eine Verringerung des Nitrateintrages durch die Düngung ist auch notwendig, um die Gewässer in Deutschland in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen und um die Artenvielfalt in unseren Kulturlandschaften zu schützen. Hohe Nitratgehalte sind eine wesentliche Ursache für Artensterben.

21.06.2018 | Meldung Europa
https://www.bmuv.de/ME7960

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