Svenja Schulze zum Urteil des EuGH wegen zu hoher Stickoxid-Werte

03.06.2021
Svenja Schulze
Bundesumweltministerin Svenja Schulze nimmt zum Urteil des Europäische Gerichtshof (EuGH) im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen zu hoher Stickoxid-Werte Stellung.

Zum heutigen Urteil des EuGH im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen zu hoher Stickoxid-Werte äußert sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze wie folgt: 

"In Deutschland haben wir in den letzten Jahren viel für die Luftqualität erreicht. 2016 wurden die Grenzwerte noch in 90 Städte teils erheblich überschritten. Im Jahr 2020 reißt nur noch ein Bruchteil davon die Latte – das ist ein großer Erfolg. Dennoch sind sechs Städte mit Grenzwertüberschreitung immer noch sechs Städte zu viel. Daher unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin alle Kommunen, damit wir das EU-Ziel schon bald komplett erfüllen und unseren Erfolg dauerhaft sichern. Entscheidend für die positive Entwicklung waren die richtigen Maßnahmen zur Luftreinhaltung von Bund und Ländern. Außerdem sorgen die neuen Abgasnormen für Diesel-Pkw für mehr saubere Fahrzeuge auf der Straße, und nicht nur auf dem Papier. Über das Sofortprogramm Saubere Luft stellt der Bund insgesamt 1,5 Milliarden Euro bereit, damit die Busflotte des ÖPNV elektrisch wird oder Diesel-Busse nachgerüstet werden. Auch die Maßnahmen der Städte, wie Tempo-30-Zonen und die Nachrüstung von Bussen des ÖPNV, leisten einen wertvollen Beitrag für die Luftqualität vor Ort."

Im Detail

Im Jahr 2016 waren in Deutschland noch insgesamt 90 Städte von teilweise erheblichen Grenzwertüberschreitungen betroffen. Seither sind es Jahr um Jahr weniger geworden (2017: 65, 2018: 57, 2019: 25; vergleiche UBA), 2020 waren es nur noch 6 Städte mit – im Vergleich zu 2016 – deutlich geringeren Belastungen.

Die Europäische Kommission hat fünf EU-Mitglieder wegen Überschreitung der Luftqualitäts-Grenzwerte für Stickstoffdioxid verklagt. Die Klagen gegen Frankreich, das Vereinigte Königreich und Deutschland wurden Mitte Oktober 2018 beim EuGH eingereicht, die Klagen gegen Italien und Spanien erst im Laufe des Jahres 2019. Außerdem laufen noch Vertragsverletzungsverfahren gegen weitere Mitgliedstaaten, die das Stadium des Klageverfahren noch nicht erreicht haben. Insgesamt wurde gemäß dem Clean Air Outlook der Europäischen Kommission im Jahr 2019 der NO2-Jahresmittelgrenzwert noch in 17 Mitgliedstaaten an mindestens einer Station überschritten (für das Jahr 2020 liegen noch keine vollständigen EU-weiten Daten vor). Urteile wegen Überschreitung der Stickstoffdioxidgrenzwerte wurden bisher gegen Frankreich und das Vereinigte Königreich verkündet. Es wurde jeweils vom Europäischen Gerichtshof festgestellt, dass die beiden Staaten seit dem Jahr 2010 Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten und nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um den Zeitraum der Überschreitung so kurz wie möglich zu halten. Sie finden die Urteile gegen die anderen Länder unter den Aktenzeichen C 636/18 und 664/18 unter www.curia.eu. 

Weitere Daten und Erkenntnisse finden Sie unter anderem in der aktuellen Pressemitteilung des Umweltbundesamts.

03.06.2021 | Meldung Europa
https://www.bmuv.de/ME9622

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