Svenja Schulze würdigt "Europäischen Vogelschutz"

02.04.2019
Seeadler im Flug über das Wasser
Vor 40 Jahren betrat Europa Neuland: Mit Beschluss der "Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten" wurde das erste Instrument für den europäischen Naturschutz in der Europäischen Gemeinschaft geschaffen.

Vor 40 Jahren wurde die Vogelschutzrichtlinie erlassen.

Vor 40 Jahren, am 2. April 1979 betrat Europa Neuland: Mit Beschluss der "Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten" wurde das erste Instrument für den europäischen Naturschutz in der Europäischen Gemeinschaft geschaffen. Diesen runden Jahrestag würdigt Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

Mit der Richtlinie wurde der Vogelschutz in der Europäischen Gemeinschaft entscheidend vorangebracht: Die Richtlinie verpflichtet, alle natürlich vorkommenden Vogelarten zu schützen. Sie regelt, welche Arten bejagt werden dürfen und schließt problematische Fangmethoden aus. Auf Grundlage der Vogelschutzrichtlinie konnten EU-weit bis 2018 über 750 000 Quadratkilometer Binnenland und Meeresflächen für den europäischen Vogelschutz als "Besondere Schutzgebiete" gesichert werden und allein Deutschland trägt mit einem Flächenanteil von 60.000 Quadratkilometer dazu bei. Entscheidend ist, dass der Schutz dieser Gebiete auch überwacht wird.

Sharepic mit Kranich, Seeadler, Schwarzstorch, Wanderfalke

Alle sechs Jahre haben die EU-Mitgliedstaaten die Pflicht zur Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie zu berichten. Die fortlaufenden Programme des Vogelmonitorings, die auch für die Berichterstattung an die EU genutzt werden, zeigen, dass in Deutschland etwa ein Drittel der insektenfressenden Brutvogelarten über den Zeitraum von 1992 bis 2016 im Bestand zurückgegangen ist. Eine Reihe von Vogelarten hat von Artenhilfsmaßnahmen profitiert – so zum Beispiel der Seeadler oder der Schwarzstorch.

Trotz engagierter Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie ist zum Schutz unserer heimischen Vogelwelt noch viel zu tun. Hervorheben sind:

  • Insbesondere Vögel der Agrarlandschaften zeigen massive Bestandsrückgänge, so zum Beispiel beim Rebhuhn eine Abnahme von 1992 – 2016 von 89 Prozent und des Braunkehlchens um 58 Prozent. Landwirtschaft und Naturschutz müssen mehr in Einklang gebracht werden. So bilden Insekten eine entscheidende Nahrungsgrundlage heimischer Vogelarten, insbesondere bei den Singvögeln.
  • Im Mittelmeerraum und darüber hinaus ist Vogelwilderei und der nicht-selektive oder übermäßige Fang von Vögeln ein Problem, selbst Leimruten werden noch verwendet.
  • Für einen naturverträglichen Ausbau der Windenergie ist die Standortwahl der Windenergieanlagen zentral, dabei muss der Vogelschutz bei Planungs- und Genehmigungsverfahren angemessen berücksichtigt werden. Hierzu können Abstandsempfehlungen zu Vogel-Lebensräumen und Brutplätzen, wie sie bereits formuliert wurden, einen Beitrag leisten. Darüber hinaus wird derzeit zu technischen Lösungen geforscht.
  • Die globale Erwärmung betrifft auch Vögel, die knapper werdende Wasser- und Nahrungsversorgung in Afrika wird bereits als ein Problem für Zugvögel, die dort ihr Winterquartier haben, genannt.
  • Wir tun bereits viel. So dienen zum Beispiel unsere Arbeiten an einem Aktionsprogramm für Insekten zugleich auch den Insekten fressenden Vogelarten. Wir unterstützen Initiativen gegen Vogelwilderei im Mittelmeerraum, und befassen uns mit der Greifvogelwilderei in Deutschland. Darüber hinaus helfen zahlreiche weitere Natur- und Umweltschutz-Aktivitäten des Bundesumweltministeriums dem nationalen und internationalen Vogelschutz.

Die Vogelschutzrichtlinie hat den europäischen Vogelschutz vier Jahrzehnte entscheidend gefördert, und sie ist auch weiterhin wichtige Grundlage. Die Vogelschutzrichtlinie schützt die Vögel Europas, aber mehr noch braucht der Vogelschutz die Hilfe von uns allen. 

02.04.2019 | Meldung Artenschutz
https://www.bmuv.de/ME8464

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