Stellungnahme des BMU zur Kritik des Bundesrechnungshofes

30.10.2019
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Aktuell wird über die Kritik des Bundesrechnungshofs an angeblichen Beratungsleistungen für das BMU berichtet. Hierzu nimmt das Bundesumweltministerium Stellung.

Aktuell wird berichtet über Kritik des Bundesrechnungshofs an angeblichen Beratungsleistungen für das BMU. Hierzu erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums:

Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht keinen konkreten Verstoß des BMU gegen die Grundsätze der Haushalts- und Wirtschaftsführung oder sonstige Rechtsvorschriften festgestellt. Insbesondere hat er weder einen Vergaberechtsverstoß noch einen Schaden für den Bundeshaushalt festgestellt. Uns wird auch nicht vorgeworfen, in den vergangenen Jahren 600 Millionen Euro für Beratungsleistungen ausgegeben zu haben.

Die vom Bundesrechnungshof addierte Summe von 600 Millionen Euro bezieht sich allgemein auf Aufträge im BMU und Geschäftsbereich von 2014 bis 2018. Die Rede ist hier von Unterstützungsleistungen: Das beinhaltet zum Beispiel IT-Unterstützung, Projektträgerleistungen oder auch Forschungsvorhaben, die für die Aufgabenerfüllung des Ministeriums unverzichtbar sind. Diese Unterstützungsleistungen dürfen nicht mit Beratungsleistungen gleichgesetzt werden.

Was Beratungsleistungen angeht, halten wir uns an die Definition des Bundestags-Haushaltsausschusses von 2006. Wir haben uns auch immer transparent auf diese Definition bezogen. Diese Definition ist Grundlage für eine jährliche Meldung entsprechender Verträge aller Ressorts an den Haushaltsausschuss. Das BMU ist in Anwendung der Definition regelmäßig zu dem Ergebnis gekommen, keine "externen Beratungsleistungen" im Sinne der Definition vergeben zu haben. Wenn dem Bundesrechnungshof die Auslegung dieser Definition des Haushaltsausschusses durch das BMU unzutreffend erscheint, dann wären wir dankbar, wenn für die gesamte Bundesverwaltung einheitlich geltende Auslegungskriterien geschaffen würden. Jedenfalls kann man es nicht dem BMU zum Vorwurf machen, wenn es eine Definition des Haushaltsausschusses anwendet.

Jenseits dieser Frage ist völlig unstreitig, dass das BMU selbstverständlich – wie die gesamte Bundesverwaltung – in erforderlichem Maße die Unterstützung durch externe Expertise in Anspruch nimmt. Hierüber hat das BMU transparent im Rahmen parlamentarischer Anfragen berichtet. Zudem wird der Forschungsplan des Ministeriums jährlich veröffentlicht. Das BMU benötigt diese externe Expertise, um in einem sich stetig wandelnden Umfeld Antworten auf neue und komplexe Fragestellungen zu erhalten. Darüber hinaus ist der bedarfsorientierte "Zukauf" spezialisierter Fachexpertise in bestimmten Konstellationen wirtschaftlicher als das dauerhafte Vorhalten nicht permanent benötigter Spezialisten.

Die ministeriellen Kernaufgaben werden durch Beschäftigte des BMU wahrgenommen. Für die durch den Bundesrechnungshof vorgetragene "deutliche Gefahr einer Abhängigkeit des BMU von externem Sachverstand" sieht das BMU keinerlei Anhaltspunkte.

30.10.2019 | Meldung Ministerium

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/ME8784

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