Statement zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Geologiedatengesetz

28.05.2020
Porträt von Rita Schwarzelühr-Sutter
Die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter nimmt zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Geologiedatengesetz am 27. Mai 2020 Stellung.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter nimmt zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Geologiedatengesetz am 27. Mai 2020 Stellung:

"Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses ist aus Sicht des Bundesumweltministeriums sehr gelungen und zu begrüßen. Sein schnelles Zustandekommen ist auch ein starkes Signal. Es zeigt, dass der breite politische Konsens, der die Endlagersuche seit Jahren erfolgreich trägt, unverändert Bestand hat. Alle Beteiligten haben auf eine schnellstmögliche Einigung hingearbeitet, um optimale rechtliche Voraussetzungen für die öffentliche Nachvollziehbarkeit der geologischen Entscheidungsgrundlagen im Standortauswahlverfahren zu schaffen. Je stärker die Nachvollziehbarkeit des Verfahrens, umso größer die Chance auf öffentliche Akzeptanz.

Das gemeinsam getragene Standortauswahlverfahren zeichnet sich seit jeher dadurch aus, dass bei dieser komplexen Aufgabe immer wieder intensiv um das beste Vorgehen gerungen wird. Dies führte zuletzt zur Anrufung des Vermittlungsausschusses. Das Standortauswahlverfahren und der zugrundeliegende Konsens leben davon, dass es ein stetes Ringen um das Wie gibt. Im Ziel sind sich dabei alle einig: Wir wollen und müssen den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit finden. In einem fairen, transparenten und wissenschaftsbasierten Verfahren."

Hintergrundinformation

Das Geologiedatengesetz ist unter anderem die Rechtsgrundlage dafür, dass die geologischen Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle veröffentlicht werden können. Es unterteilt geologische Daten in die Kategorien Nachweis-, Fach- und Bewertungsdaten, für die jeweils unterschiedliche Veröffentlichungsmöglichkeiten und -fristen vorgesehen sind, um bei den nichtstaatlichen Daten den daran bestehenden Rechten Privater gerecht zu werden. Bereits die vom Bundestag verabschiedete Fassung ermöglichte die Veröffentlichung des größten Teils der entscheidungserheblichen Daten, insbesondere auch von Fachdaten aus privaten Erhebungen nach Ablauf bestimmter Fristen sowie – ohne Fristen – von privaten Schichtenverzeichnissen (also dem Protokoll der Bodenschichten, die in einer Bohrung angetroffen werden). Mit den vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Änderungen wird unter anderem die Möglichkeit noch verstärkt, unter bestimmten Voraussetzungen auch sogenannte private Bewertungsdaten, also zum Beispiel bewertende Studien und Modelle, veröffentlichen zu können, wenn diese im Einzelfall für das Standortauswahlverfahren benötigt werden. Damit stärkt der Vermittlungsausschuss das öffentliche Interesse, das im Zuge der Endlagersuche an der Veröffentlichung dieser Daten besteht, gegenüber einem privaten, also zum Beispiel unternehmerischen Interesse an der Geheimhaltung dieser Daten.

28.05.2020 | Meldung Endlagerprojekte
https://www.bmuv.de/ME9062

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