Sicheres Spielzeug: Spielzeug in der Weihnachtszeit verantwortungsvoll verschenken

06.12.2022
Teddy, bunte Bausteine und gelbe Gummienten
Unter dem Weihnachtsbaum darf Spielzeug nicht fehlen. Wenn Sie in der Vorweihnachtzeit Spielzeug für ein Kind kaufen, gilt es allerdings einige Dinge zu beachten, damit Ihr Geschenk für das Kind auch sicher ist.

Unter dem Weihnachtsbaum darf Spielzeug nicht fehlen. Wenn Sie in der Vorweihnachtzeit Spielzeug für ein Kind kaufen, gilt es allerdings einige Dinge zu beachten, damit Ihr Geschenk für das Kind auch sicher ist.

Dem Verbraucherschutzministerium ist es ein wichtiges Anliegen, die Gesundheit von Kindern zu schützen und die Verbraucherinnen und Verbraucher dabei zu unterstützen, beim Spielzeugkauf eine gute Wahl zu treffen. Auch wenn das Spielzeug ausgepackt ist und die Kinder damit spielen, ist es wichtig aufmerksam zu bleiben, damit bei Spaß und Spiel die Sicherheit nicht zu kurz kommt.

Worauf können Sie beim Kauf und beim anschließenden Umgang mit Spielzeug achten?

Spielzeug, das neben dem für bestimmte Produkte verpflichtenden CE-Zeichen zusätzlich auch ein GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit trägt, wurde zusätzlich durch ein unabhängiges Labor geprüft, bevor es auf den Markt kommt. Das VDE-Zeichen kennzeichnet geprüfte Elektronik.

Achten Sie auf Siegel und Prüfzeichen!

  • Mit dem CE-Kennzeichen auf seinen Produkten erklärt der Hersteller, dass die gesetzlichen Vorgaben für diese Produkte erfüllt werden. Jedes Spielzeug, das in der EU verkauft wird, muss die CE-Kennzeichnung tragen. Die CE-Kennzeichnung ist kein Gütesiegel, Prüfzeichen oder ähnliches, sondern Pflichtangabe des Herstellers.
  • Das GS-Zeichen steht für "Geprüfte Sicherheit". Es vermittelt insbesondere dem Verbraucher, dass das entsprechend gekennzeichnete, verwendungsfertige Produkt sicher und gefahrlos benutzt werden kann, wenn es bestimmungsgemäß benutzt wird. Es ist ein in Deutschland im Produktsicherheitsgesetz staatlich geregeltes, aber freiwilliges, Prüfzeichen.
  • Mit der unabhängigen Prüfung und Zertifizierung durch das VDE Institut wird von unabhängiger Stelle bestätigt, dass elektrotechnische Erzeugnisse auf dem neuesten Stand der Technik sind und die Sicherheit bei der Verwendung gegeben ist.

Prüfen Sie Spielzeug vor dem Kauf!

Wenn der Geruch eines Spielzeugs für Sie unangenehm ist, kaufen Sie es lieber nicht. Achten Sie auf scharfe Spitzen, Kanten und Teile, die abfallen können. Achten Sie auch auf die Robustheit, falls ein Kind versucht, das Spielzeug zu zerbrechen, zu zerdrücken oder auseinanderzuziehen.

Informieren Sie sich anhand von Testergebnissen!

Unabhängige Stellen wie die Stiftung Warentest untersuchen regelmäßig Kinderspielzeug auf Sicherheitsmängel und Schadstoffe.

Stellen Sie sicher, dass das Spielzeug altersgerecht ist!

Nehmen Sie Altersangaben und sicherheitsrelevante Hinweise auf dem Spielzeug ernst. Nicht jedes Spielzeug ist für jedes Kind geeignet. Wählen Sie Spielzeug aus, das den Fähigkeiten und Interessen des Kindes entspricht. Berücksichtigen Sie das Alter und den Entwicklungsstand des Kindes (die meisten Spielzeuge bieten eine Altersspanne zur Orientierung). Spielzeug mit Seilen, Schnüren oder Heizelementen ist für kleine Kinder besonders gefährlich. Wenn Sie für Kleinkinder und Kinder mit besonderen Bedürfnissen einkaufen, legen Sie ein besonderes Augenmerk auf die Altersangabe und achten Sie darauf, dass das Spielzeug keine Teile enthält, die so klein sind, dass sie verschluckt werden oder in der Luftröhre, den Ohren oder der Nase des Kindes stecken bleiben können.

Achten Sie auf das spielende Kind und überprüfen Sie Spielzeug regelmäßig!

Lesen Sie die Gebrauchsanleitung und achten Sie darauf, dass die Kinder das Spielzeug so nutzen, wie es vorgesehen ist. Das hilft Unfälle zu vermeiden. Buntstifte, Filzstifte oder Fingermalfarben sollten nicht in den Mund genommen werden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Spielzeug Knopfzellen enthält. Knopfzellen können beim Verschlucken die Schleimhaut der Speiseröhre schwer schädigen. Achten Sie daher darauf, dass das Batteriefach des Spielzeugs sicher verschlossen ist, und entsorgen Sie Altbatterien nach dem Wechsel ordnungsgemäß. Durch intensives Spielen können sich Teile des Spielzeugs lockern, Farbe abblättern oder andere Gebrauchsschäden entstehen. Überprüfen Sie Spielzeuge regelmäßig auf mögliche Gefahren wie zum Beispiel Bruchstellen. Ein defektes Spielzeug, das nicht repariert werden kann, sollte entsorgt werden.

Hintergrundinformationen:

Allgemeine gesetzliche Vorgaben für Spielzeug sind in Deutschland im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und im Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (ProdSG) festgelegt. Spezifische Vorgaben enthält insbesondere die EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG, die mit der Zweiten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug - 2. ProdSV) in nationales Recht umgesetzt wird. Die Richtlinie enthält neben allgemeinen Sicherheitsanforderungen auch spezifische Anforderungen beispielsweise in Bezug auf chemische Eigenschaften. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) federführend für die EU-Spielzeugrichtlinie zuständig.

Die Europäische Kommission hat für das Jahr 2023 eine Revision der EU-Spielzeugrichtlinie angekündigt. Das Verbraucherschutzministerium wird sich bei den Verhandlungen für ein hohes Verbraucherschutzniveau einsetzen.

Spielzeug muss sicher sein und darf die Gesundheit von Kindern nicht gefährden. Beim Spielen können Kinder über das Spielzeug mit verschiedenen chemischen Substanzen in Berührung kommen. Bei Hautkontakt und vor allem auch beim In-den-Mund-Nehmen können diese freigesetzt und von den Kindern aufgenommen werden. Kinder können darüber hinaus auch kleinere Mengen von Spielzeugmaterial, etwa Lack, abknabbern und verschlucken.

Für möglicherweise in Spielzeug vorkommende schädliche Substanzen gelten Grenzwerte, um die Sicherheit für die Gesundheit zu gewährleisten. Dies betrifft beispielsweise Schwermetalle, die als Verunreinigungen in den Farben vorkommen können, oder krebserzeugende N-Nitrosamine, die in Luftballons enthalten sein können.

Spielzeug, das auf dem Markt angeboten wird, muss allen geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Spielzeug wird stichprobenartig von den Marktüberwachungsbehörden der Länder untersucht. Dabei werden immer wieder unsichere Produkte gefunden. Wenn Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden, ergreifen die Behörden entsprechende Maßnahmen. So können sie z. B. den Rückruf der entsprechenden Spielzeuge vom Markt fordern und ggf. eine Meldung über das europäische Schnellwarnsystem für Verbraucherprodukte RAPEX auslösen. Hersteller, Importeure und Händler haben die Pflicht und Verantwortung, die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten.

06.12.2022 | Meldung Verbraucherschutz
https://www.bmuv.de/ME10386

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