Referentenentwurf zur Novelle der 38. BImSchV veröffentlicht

19.10.2018
Parlament im Bundestag
Die Verordnung dient der Erreichung der EU-Ziele von Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie Artikel 7a der Richtlinie Kraftstoffqualitätsrichtlinie.

Die Verordnung dient der Erreichung der EU-Ziele von Artikel 4 Absatz 3 der Richtlinie 2009/28/EG (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) sowie Artikel 7a der Richtlinie 98/70/EG (Kraftstoffqualitätsrichtlinie). Bei den genannten Zielen handelt es sich um Punktziele, das heißt Ziele, die im jeweiligen Jahr zu erfüllen sind.

Die Ressortabstimmung zum Verordnungsentwurf erfolgt parallel zur Anhörung der Länder und der beteiligten Kreise. Der Referentenentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und nicht abschließend rechtsförmlich geprüft.

Die Frist zur Einsendung schriftlicher Stellungnahmen ist der 9. November 2018.

19.10.2018 | Meldung Luft

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/ME8148

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.