Evaluiert und bestätigt: Die Ziele einer nachhaltigen Organisation der 23. Klimakonferenz sind im Wesentlichen erreicht worden

01.09.2018
Nach den Vorgaben des Umweltmanagementsystems wurden alle wesentlichen Umweltaspekte betrachtet und gemessen, so zum Beispiel Treibhausgasemissionen, Energieeffizienz, Abfallmanagement, Materialeffizienz, Biodiversität, Wasser.

Ein systematisches Umweltmanagement nach EMAS führte zur kontinuierlichen Verbesserung und hat Transparenz geschaffen

Am 28. November 2018 wurde die Evaluierung der COP 23 im November 2017 in Bonn mit der Überprüfung und Bestätigung der in der "Aktualisierten Umwelterklärung" dargestellten Ergebnisse durch den Umweltgutachter abgeschlossen. Die Annahme, dass bei allen Großveranstaltungen die Chance besteht, Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen neben den eigentlichen Veranstaltungsthemen gut zu etablieren und zu vermitteln, hat sich bestätigt. NGOs und auch die Teilnehmenden selbst konnten eingebunden werden und haben maßgeblich zur Erreichung der nachhaltigen Ausrichtung beigetragen. Als besonders erfolgreich haben sich bei der COP 23 insoweit die zahlreichen Kommunikationsmaßnahmen und auch die Nachhaltigkeitstouren erwiesen. Die 650 Freiwilligen waren zu Umweltfragen geschult worden, 13 von ihnen wurden zu "greening ambassadors" ausgebildet und führten "Nachhaltigkeitstouren" in der Bonn-Zone durch. Außerdem waren Freiwillige als Auditoren tätig. Durch ihre permanenten Rundgänge während der Konferenz konnten maßgebliche Verbesserungen erzielt werden (zum Beispiel Nutzung digitaler Unterlagen, Mülltrennung, verstärkte Nutzung von Mehrwegbechern).

Nach den Vorgaben des Umweltmanagementsystems wurden alle wesentlichen Umweltaspekte betrachtet und gemessen: Treibhausgasemissionen, Energieeffizienz (Stromversorgung, grüner Strom), Abfallmanagement, Materialeffizienz, Biodiversität, Wasser, Abwasser, Catering, Mobilität, Unterbringung, Beschaffung (insbesondere Papier und give-aways), Lärm, Errichtung von temporären Bauten, Umweltkommunikation.

Zahlen und Fakten:

Es wurden insgesamt 22.060 Besucherinnen und Besucher mit abgeholten badges gezählt. Pro Tag haben 11.248 Personen die Konferenz besucht. Die Gesamtmenge an nicht vermeidbaren Treibhausgasen betrug 49.966 CO2-Äquivalente. Die Kompensationsmaßnahme finanzierte vier Projekte aus dem "Clean Development Mechanism" (CDM).

Den Großteil der CO2-Emissionen machten mit 86 Prozent die An- und Abreise der Besucher aus. Die restlichen 14 Prozent verteilten sich auf Energieverbrauch (43 Prozent, 2.952.508 Kilogramm CO2-Äquivalente), Unterbringung (38 Prozent), Materialverbrauch (acht Prozent), vor-Ort-Mobilität (fünf Prozent), Vorbereitung und Catering (je drei Prozent).

Der gesamte Stromverbrauch betrug 1.453.609 Kilowattstunden, davon stammten 17 Prozent aus Erneuerbaren Energien. Dieser niedrige Anteil war bedingt durch die vorgegebene Beheizung der temporären Bauten mit Heizöl. Gefahren wurden 3.337.545 Kilometer, davon 77 Prozent mit dem öffentlichen Personennahverkehr. Mit E-Autos, E-Bussen und Wasserstoffautos außerhalb des ÖPNV wurden insgesamt 55.278 Kilometer zurückgelegt (entsprechend 11.147 CO2-Äquivalente). Zum Vergleich: Der VIP-Service mit konventionellen Vans und Limousinen hat 37.325 Kilometer zurückgelegt (entsprechend 14.173 CO2-Äquivalente).

Das Abfallaufkommen betrug 112.754 Kilogramm, davon 82 Prozent Restmüll, sechs Prozent Papier, vier Prozent je Leichtverpackungen und Sperrmüll und fünf Prozent Bioabfall aus dem Catering.

Es wurden 5.166 Kilogramm Papier verbraucht (entsprechend rund 2.000 Kilogramm CO2-Äquivalente). Der Recyclinganteil in den Büros und Computerzentren betrug 100 Prozent, von Externen mitgebrachtes Papier war zu 71 Prozent Recyclingpapier. Dabei betrug der Anteil der ausgedruckten Verhandlungsdokumente 63 Prozent des gesamten Papierverbrauchs (ausgenommen der Papierverbrauch durch Dritte zum Beispiel in angemieteten Büros oder Pavillons).

Die Vorgabe, dass mindestens 60 Prozent der Speisen vegetarisch (inklusive vegan) sind, wurde beim Konferenzcatering erreicht. Beim Kantinenessen lag der Erfolg bei 39 Prozent. Folgende Vorgaben wurden erreicht: 100 Prozent des Fleischangebotes aus ökologischem Landbau und 100 Prozent des Fischangebotes mit MSC- oder ASC-Siegel, Kaffee, Tee und Schokolade aus fair zertifiziertem Handel, Transport der Lebensmittel zu nicht mehr als zehn bis 15 Prozent mit dem Flugzeug. Alkoholische Getränke stammten zu 100 Prozent aus deutscher Herstellung und waren bio-zertifiziert. Acht von 17 Getränken stammten aus Fair Trade.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen gab den Rahmen für Beschaffungen durch die Bundesregierung vor. Es wurde auf den Einkauf von zertifizierten Produkten (zum Beispiel Blauer Engel) und Produkten mit höchsten Energieeffizienzklassen geachtet. Die Beschaffung durch die UN unterlag den UNFCCC Green Procurement Guidelines.

Weitere Nachhaltigkeitsaspekte: Der "UN Supplier Code of Conduct" und die speziell für die COP 23 entwickelten Empfehlungen der Bundesregierung und der Stadt Bonn an Vertragspartner und Lieferanten waren Bestandteil der Verträge mit dem UNFCCC beziehungsweise wurden – im Falle der Empfehlungen – von diesen unterschrieben an die Auftraggeber (im Wesentlichen V&S, teils auch BMU) zurückgesandt. Sie betrafen zusätzlich zu Umweltaspekten Nachhaltigkeitsaspekte wie Mindestlöhne, Achtung von Menschenrechten und Maßnahmen gegen Korruption und Diskriminierung und forderten die Vertragspartner auf, diese Aspekte auch in ihrer eigenen Lieferkette durchzusetzen. Als freiwillige Helfende waren 20 Menschen mit Beeinträchtigungen und zusätzlich 12 Geflüchtete tätig. Die Zugänge um Veranstaltungsgelände waren barrierefrei. Ein Helfersystem vor Ort stand zur Unterstützung bereit.

Empfehlungen für nachhaltig auszurichtende Konferenzen aus den Erfahrungen der COP 23:

Konferenzen könnten allgemein umweltverträglich (gegebenenfalls ohne Klimakompensation), umweltverträglich einschließlich Treibhausgas- oder Klimaneutralität oder auch nachhaltig im weiteren Sinne ausgerichtet werden. In einem ersten Schritt ist zu entscheiden, welchem Anspruch eine Konferenz genügen soll. Dies hängt unter anderem auch von der thematischen Ausrichtung einer Konferenz ab.

Die Anzahl an Teilnehmenden bildet eine wichtige Grundlage für die Feststellung der Umweltauswirkungen einer Konferenz im Vergleich zu anderen Konferenzen. Regelmäßig nehmen jedoch nicht alle Angemeldeten an der jeweiligen Veranstaltung teil. Um ein realistisches Bild herzustellen, empfiehlt es sich, die Anzahl der Besuchenden zu erfassen, die mindestens einmal die Veranstaltung besucht haben. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Umweltauswirkungen der Veranstaltung pro Person dargestellt werden sollen.

Bei den festzulegenden Zielsetzungen sollten der Betrachtungsrahmen sowie möglichst konkrete Ziele und Maßnahmen definiert werden, um die spätere Evaluierung zu erleichtern. Hierfür sollten zuvor alle Umwelt- und gegebenenfalls ausgewählte Nachhaltigkeitsaspekte ermittelt werden (zum Beispiel Reiseverhalten, Catering, Unterbringung, Energiequellen). Diese sind im Hinblick auf ihre Bedeutsamkeit so früh wie möglich unter Beteiligung aller Mitwirkungen zu beurteilen (Wesentlichkeitsprüfung). Der Handlungsbedarf resultiert regelmäßig aus dem Ergebnis dieser Wesentlichkeitsprüfung.

Die für die treibhausgasneutrale Ausrichtung von Veranstaltungen zunächst notwendigen Schätzungen von THG-Emissionen sollten die Gegebenheiten vor Ort rechtzeitig und umfassend erfassen und beurteilen und die geplanten Systemgrenzen für die Betrachtung von Treibhausgasen festlegen.

Aus Umweltgesichtspunkten sollten temporäre Bauten für Veranstaltungen möglichst vermieden werden. Besteht keine Alternative hierzu, sollten die verwendeten Materialien umweltverträglich und später wiederverwendet werden. Zudem sollte rechtzeitig geprüft werden, ob Stromleitungen gelegt werden können und Ökostrom genutzt werden kann.

Eine kostenlose ÖPNV-Nutzung sollte allen an einer Großveranstaltung Beteiligten ermöglicht werden, zum Beispiel auch dem technischen Personal und freiwilligen Helfern. Ein VIP-Service sollte konventionelle Vans und Limousinen so weit wie möglich ausschließen.

Soweit möglich sollten zum Zweck der Abfallvermeidung Mehrweggeschirr und Mehrwegtransportverpackungen genutzt und eine möglichst weitgehende elektronische Kommunikation erfolgen. Eine klare Beschriftung/Bebilderung von Abfalltrennsystemen sowie vor-Ort-Kontrollen während der der Konferenz sind unabdingbare Voraussetzung für eine umweltgerechte Abfallentsorgung. Give-aways sollten soweit wie möglich vermieden werden.

Bei Veranstaltungen jeder Art empfiehlt sich eine sehr frühzeitige Auswahl von Caterern und die Kommunikation mit den Caterern über das gewünschte Essens- und Getränkeangebot. Ein typisches Problem stellen längerfristige Bindungen an Caterer beziehungsweise der Caterer an ihre Lieferanten dar.

Soll nachhaltiges Wirtschaften der Vertragspartner des Veranstalters auch gefordert werden, muss dies frühzeitig vertraglich vereinbart werden. Nach Vertragsschluss können in der Regel nur Empfehlungen ausgesprochen und um Akzeptierung gebeten werden.

Eine Sensibilisierung für das Thema Nachhaltigkeit bietet sich für Teilnehmer aller Großveranstaltungen an. Eine entsprechende Kommunikation wäre jeweils angepasst an die Gegebenheiten frühzeitig zu planen. NGOs und auch die Teilnehmenden selbst können hierbei mitwirken und eingebunden werden.

01.09.2018 | Meldung Nachhaltigkeit

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/ME8330

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