Einführung von Beratungs- und Sachkundepflichten bei der Abgabe von Biozid-Produkten

11.09.2020
Person mit Handschuh füllt Flüssigkeit in ein kleines Glas
Das Bundesumweltministerium hat den Referentenentwurf einer Verordnung zur Neuordnung untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte vorgelegt. Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Referentenentwurf einer Verordnung zur Neuordnung untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte vorgelegt. Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und befindet sich aktuell im schriftlichen Anhörungsverfahren mit den Ländern sowie den Verbänden und beteiligten Kreisen. Die Frist zur Stellungnahme endet am 6. Oktober 2020.

Der Referentenentwurf dient der Überarbeitung des bestehenden nationalen untergesetzlichen Regelwerks für Biozid-Produkte, das in einer neuen Stammverordnung "Biozidrechts-Durchführungsverordnung" zusammengefasst wird. Er verfolgt das Ziel, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt vor den Auswirkungen von Biozid-Produkten zu gewährleisten, indem die praktische Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (EU-Biozidverordnung) in Deutschland durch flankierende Regelungen verbessert wird.

Inhaltliche Schwerpunkte des Referentenentwurfs sind die erstmalige Stellung von Anforderungen an die Abgabe von Biozid-Produkten in Form von Beratungs- und Sachkundepflichten sowie die Überarbeitung und Aktualisierung der bisher in der Biozid-Meldeverordnung enthaltenen Vorschriften. Mit den Anforderungen an die Abgabe wird zugleich Nummer 4.6 des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung umgesetzt, sowie eine Entschließung des Bundesrates (Drucksache 559/16 - Beschluss) aufgegriffen. Parallel dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Regelungen zur Schädlingsbekämpfung und Begasung in der Gefahrstoffverordnung im Rahmen eines eigenen Verordnungsvorhabens kompatibel zur EU-Biozidverordnung gestaltet. Hierbei werden auch die Regelungen zur Sachkunde bei der Anwendung bestimmter Biozid-Produkte aktualisiert. Dieses Vorhaben wird das BMAS in Kürze in die Länder- und Verbändeanhörung geben.

11.09.2020 | Meldung Naturschutz

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/ME9210

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.